Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat die einstweilige Aussetzung aufgehoben, die seit Mitte Juni die von der Regierung im Tal der Gefallenen durchgeführten Sondierungen und Probenahmen lahmgelegt hatte. Die Entscheidung ermöglicht die Wiederaufnahme dieser technischen Arbeiten, die während des Besuchs von Leo XIV. in Spanien begonnen wurden, die als vorhergehender Schritt zur Ausarbeitung des in der Demokratischen Erinnerungsgesetz vorgesehenen Umgestaltungsprojekts gelten.
Laut dem vom elDiario.es veröffentlichten Beschluss schätzt die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Argumente und hebt die einstweilige Maßnahme auf, die nach der von der Asociación para la Reconciliación y la Verdad Histórica (ARVH) eingereichten Klage angeordnet worden war. Diese hatte im Juni geltend gemacht, dass die Arbeiten ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt würden und die Integrität des Denkmalkomplexes beeinträchtigen könnten.
Die Entscheidung beurteilt noch nicht, ob die von der Verwaltung vorangetriebenen Maßnahmen mit dem Recht vereinbar sind oder nicht. Diese Frage bleibt dem Urteil vorbehalten, das das Verfahren abschließt. Was das Gericht jetzt entscheidet, ist, dass die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der Aussetzung der Arbeiten während der Bearbeitung der Klage nicht vorliegen.
Das Gericht unterscheidet zwischen den Sondierungen und den künftigen Bauarbeiten
Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass die genehmigten Arbeiten nicht die Umgestaltungsmaßnahmen darstellen, sondern eine vorgelagerte Phase zur Gewinnung von Informationen über die Beschaffenheit des Geländes. Wie dem Beschluss zu entnehmen ist, handelt es sich um eine begrenzte Anzahl von Sondierungen und kleinen Probenahmen, die reversibel sind und keine Auswirkungen auf die architektonischen Elemente des Komplexes haben.
Aufgrund dieser Argumente kommt der TSJM zu dem Schluss, dass in diesem Verfahrensstadium „nicht ersichtlich ist, dass die Verwaltung ohne eine verwaltungsrechtliche Ermächtigung handelt“. Ebenso vertritt er die Auffassung, dass die Aufrechterhaltung der einstweiligen Aussetzung „den Allgemeininteressen schaden könnte“, und verweist darauf, dass das Demokratische Erinnerungsgesetz die Durchführung des Umgestaltungsprozesses des Geländes vorsieht.
Die einstweilige Maßnahme ändert sich nach den Stellungnahmen des Staates
Der neue Beschluss ändert die am 16. Juni geschaffene Situation, als der TSJM selbst die Arbeiten einstweilig aussetzen ließ, nachdem er die von der Asociación para la Reconciliación y la Verdad Histórica eingereichte Klage zugelassen hatte.
In der Anfangsphase war das Gericht der Ansicht, dass die vorübergehende Aussetzung der Maßnahmen angebracht sei, bis die Verwaltung die erforderlichen Unterlagen vorlege, um auf die Einwände der klagenden Partei zu antworten, die geltend machte, dass die Sondierungen ohne kommunale Genehmigung und ohne die erforderlichen fachspezifischen Genehmigungen durchgeführt würden.
Nach Prüfung der Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft ist die Kammer nun der Auffassung, dass die einstweilige Aussetzung nicht mehr angebracht ist, ohne dass dies eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Projekts darstellt.
Die Debatte über den Denkmalschutz
In dem Beschluss, mit dem die einstweilige Aussetzung angeordnet wurde, hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass der Komplex den höchsten Denkmalschutz genießt. Der neue Beschluss berücksichtigt jedoch die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Unterlagen, wonach der Denkmalkomplex von der Autonomen Gemeinschaft Madrid nicht zum Kulturgut von besonderem Interesse (BIC) erklärt worden ist.
Dieser Umstand war eines der Argumente, mit denen die klagende Vereinigung die Aussetzung der Arbeiten beantragt hatte. Der neue Beschluss stützt die einstweilige Maßnahme nicht mehr auf diese Erwägung, geht jedoch auch nicht endgültig auf die Frage des Denkmalschutzes des Geländes ein.
Die Lage hält zudem die Debatte über eine mögliche Erklärung des Tals der Gefallenen zum Kulturgut von besonderem Interesse offen, eine Möglichkeit, die verschiedene Vereinigungen seit Jahren fordern.
Das Gerichtsverfahren bleibt offen
Der nun bekannt gewordene Beschluss erlaubt lediglich die Wiederaufnahme der Sondierungen und Probenahmen, während die Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Klage fortgesetzt wird.
Das Urteil in der Hauptsache wird darüber entscheiden, ob die angefochtenen Verwaltungsmaßnahmen die vom Rechtssystem geforderten Voraussetzungen erfüllen und ob die Regierung das für das Tal der Gefallenen vorgesehene Projekt weiterführen kann.
Die Entscheidung löst daher nicht den Rechtsstreit, sondern nur die Frage, ob die in der Anfangsphase des Verfahrens angeordnete einstweilige Aussetzung aufrechterhalten oder aufgehoben werden soll.