Der Papst Leo XIV. hat ein neues Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt verkündet, das das am 13. Mai 2023 verabschiedete Gesetz vollständig ersetzt und mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Der neue Text passt die Vorschriften an die in den letzten Jahren eingeführten Reformen an und enthält unter anderem die Möglichkeit, dass der Vorsitz der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt nicht ausschließlich einem Kardinal vorbehalten ist – eine Änderung, die die Ernennung von Schwester Raffaella Petrini an die Spitze des Governatorats ermöglichte.
Laut der Präambel des Gesetzes reagiert die Reform auf die Notwendigkeit, „neue Anforderungen an die Regierung und einige wichtige normative Änderungen der letzten Jahre zu berücksichtigen“. Die neue Vorschrift fasst in einem einzigen Text die seit Inkrafttreten des bisherigen Grundgesetzes verabschiedeten Änderungen zusammen.
Die Reform, die die Ernennung von Schwester Raffaella Petrini festigte
Die wichtigste Neuerung des neuen Textes ist die durch das Motu Proprio vom 19. November 2025 eingeführte Reform, mit der Leo XIV. die Voraussetzung aufhob, dass der Präsident der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt zwingend ein Kardinal sein muss.
Das neue Grundgesetz legt nun fest, dass dieses Gremium aus „Kardinälen und anderen Mitgliedern, darunter der Präsident“, besteht, die alle vom Römischen Pontifex für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Auf diese Weise wird die Änderung dauerhaft in die grundlegende Norm des Vatikanstaates integriert.
Die Päpstliche Kommission übt die gesetzgebende Funktion des Staates aus, und ihr Präsident bekleidet zugleich das Amt des Präsidenten des Governatorats, das für die Verwaltung und die ausführende Funktion des Staates der Vatikanstadt zuständig ist.
Aktualisierung der Staatsführung
Neben der Aufnahme dieser Reform aktualisiert das neue Grundgesetz verschiedene Aspekte der institutionellen Organisation des Vatikanstaates.
Im Bereich der Exekutive präzisiert es die Zuständigkeiten des Präsidenten des Governatorats und des Generalsekretärs sowie die Zusammenarbeit zwischen beiden und bekräftigt gleichzeitig die Rolle des Governatorats als für die Verwaltung des Staates zuständiges Organ im Dienst des Nachfolgers Petri.
Auf der Ebene der Justiz bestätigt es, dass die Organisation und das Funktionieren der Gerichte weiterhin durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung geregelt werden, das durch die in den letzten Jahren verabschiedeten Reformen angepasst wurde.
Ersetzt das Gesetz von 2023
Das neue Grundgesetz behält die Grundstruktur des Staates der Vatikanstadt bei und bekräftigt, dass sein Zweck darin besteht, die Unabhängigkeit des Heiligen Stuhls und seine Souveränität auf internationaler Ebene gemäß den Lateranverträgen zu gewährleisten.
Der Text, der von Leo XIV. am 31. Juli, dem liturgischen Gedenktag des heiligen Ignatius von Loyola, unterzeichnet wurde, hebt das am 13. Mai 2023 verkündete Grundgesetz vollständig auf und wird von nun an zur Referenznorm der Rechtsordnung des Vatikanstaates.