Die Kleinen Schwestern der Armen könnten Frankreich wegen des neuen Sterbehilfegesetzes verlassen

Die Kleinen Schwestern der Armen könnten Frankreich wegen des neuen Sterbehilfegesetzes verlassen

Die Kleinen Schwestern der Armen haben davor gewarnt, dass sie gezwungen sein könnten, einige ihrer Einrichtungen in Frankreich zu schließen, falls das künftige Gesetz über das Lebensende sie dazu verpflichtet, die Euthanasie in ihren Häusern zuzulassen.

Die Warnung erfolgt, nachdem die französische Nationalversammlung es abgelehnt hat, eine institutionelle Gewissensklausel aufzunehmen, die es Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, einschließlich religiös geprägter, erlaubt hätte, die sogenannte „Sterbehilfe“ in ihren Räumlichkeiten zu verweigern.

Wie France-Soir berichtet, betreuen die Ordensschwestern etwa 2.500 ältere Menschen in rund dreißig Häusern in ganz Frankreich und lehnen es kategorisch ab, „den Tod zu geben“ in ihren Einrichtungen. Für die Kongregation würde die Akzeptanz der Euthanasie in ihren Häusern bedeuten, ihre Mission zu verraten, die Alten bis zum natürlichen Lebensende zu begleiten.

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Keine Gewissensklausel für Einrichtungen

Während der Beratung des Textes versuchten mehrere Abgeordnete, eine kollektive Gewissensklausel einzuführen, um Einrichtungen zu schützen, die aus ethischen oder religiösen Gründen gegen die Euthanasie sind. Der Vorschlag fand keine Mehrheit.

Der Text sieht zwar eine individuelle Gewissensklausel für medizinisches Fachpersonal vor, erkennt dieses Recht jedoch nicht für die Einrichtungen an. Dadurch könnten katholische Einrichtungen gezwungen sein, die Durchführung der Euthanasie in ihren Räumlichkeiten zu organisieren, selbst wenn dies ihrem Leitbild widerspricht.

Die Kleinen Schwestern der Armen erwägen, den Rechtsweg einzuschlagen, um ihre Gewissensfreiheit zu verteidigen. Als letztes Mittel schließen sie nicht aus, einige Häuser zu schließen, falls die Anwendung des Gesetzes ihre Identität und ihre Mission gefährdet.

Ein Gesetz, das die Debatte über die Religionsfreiheit neu entfacht

Einer der Hauptbefürworter des Textes, Abgeordneter Olivier Falorni, vertrat während der Debatte die Auffassung, dass „Mauern kein Gewissen haben“, mit Bezug auf die Weigerung, eine institutionelle Gewissensklausel für Pflegeeinrichtungen anzuerkennen.

Diese Aussage hat Besorgnis ausgelöst, da sie ein Risiko für die Religionsfreiheit und für die Fortführung von Werken darstellt, die seit Jahrzehnten gerade aus dem Engagement heraus Menschen in vulnerablen Situationen betreuen, niemals den Tod herbeizuführen.

Die Haltung der Kleinen Schwestern der Armen wirft somit eine grundsätzliche Frage auf: ob der Staat Einrichtungen, die gegründet wurden, um bis zum natürlichen Lebensende zu pflegen, dazu zwingen kann, an einer Praxis mitzuwirken, die sie als unvereinbar mit der menschlichen Würde und der Lehre der Kirche ansehen.

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