Der Defensor del Pueblo hat in einer Resolution vom 14. April 2026 – als das System zur Entschädigung von Opfern von Missbrauch im kirchlichen Bereich gerade in Kraft trat – klargestellt, dass das mit der Kirche geschlossene Abkommen keine rechtlich bindende Wirkung hat, sondern es sich um ein „allgemeines Handlungsprotokoll ohne rechtliche Wirkungen“ handelt.
Eine Klärung nach der Unterzeichnung des Abkommens
Die Präzisierung erfolgt nach der Unterzeichnung eines Abkommens am 30. März zwischen dem Ministerio de la Presidencia, dem Defensor del Pueblo, der Conferencia Episcopal Española und der Conferencia Española de Religiosos zur Organisation des Systems zur Anerkennung und Entschädigung von Opfern.
Dieser Mechanismus trat Mitte April in Kraft. In diesem Kontext nimmt der Defensor del Pueblo nun Stellung zur rechtlichen Natur des Abkommens.
Laut der Resolution, zu der Religión Confidencial Zugang hatte, gibt es kein Abkommen mit der Kirche, sondern lediglich ein Protokoll, das „Absichtserklärungen“ enthält und „keine Formalisierung konkreter und durchsetzbarer rechtlicher Verpflichtungen“ darstellt.
Unterschied zwischen Abkommen und Protokoll
Das Dokument betont den Unterschied zwischen beiden Figuren. Während ein Verwaltungsabkommen rechtliche Verpflichtungen zwischen den Parteien impliziert, beschränkt sich das Protokoll – gemäß Ley 40/2015 – darauf, einen Willen zur Zusammenarbeit auszudrücken, ohne rechtliche Wirkungen.
Die eigene Klausel des unterzeichneten Abkommens legt fest, dass es keine durchsetzbaren Verpflichtungen schafft, was dem Defensor del Pueblo ermöglicht, zu unterstreichen, dass seine institutionelle Unabhängigkeit unversehrt bleibt.
Bestätigung der institutionellen Unabhängigkeit
In derselben Resolution erinnert die Institution daran, dass Artikel 6.1 ihres organischen Gesetzes weiterhin voll gültig ist. Dieser legt fest, dass der Defensor del Pueblo „keinem imperativen Mandat unterworfen“ ist und „keine Anweisungen von irgendeiner Behörde erhält“.
Auf diese Weise betont die Institution, dass ihre Beteiligung am Entschädigungssystem keine Unterordnung oder rechtliche Bindung an eine der unterzeichnenden Parteien, einschließlich der Kirche, impliziert.
Beteiligung an einem bereits laufenden System
Trotz dieser Klärung ist der Defensor del Pueblo Teil des Systems zur Anerkennung von Opfern, in dem er zusammen mit den öffentlichen Behörden und kirchlichen Institutionen eingreift.
Das unterzeichnete Protokoll regelt einen konkreten Handlungsmechanismus, in dem der Defensor an der Bewertung von Fällen teilnimmt, während die kirchlichen Einrichtungen die Umsetzung der Entschädigungsmaßnahmen übernehmen.