Valera verteidigt die Antwort der Diözese Zamora: Sie hat den Fall untersucht, die Justiz informiert und die Akte nach Rom weitergeleitet.

Valera verteidigt die Antwort der Diözese Zamora: Sie hat den Fall untersucht, die Justiz informiert und die Akte nach Rom weitergeleitet.

In Zamora hat Bischof Fernando Valera das Vorgehen der Diözese gegen den Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch einen Diözesanpriester verteidigt und zurückgewiesen, dass das Bistum seit 2023 von dem Fall Kenntnis gehabt habe. Wie er erläutert hat, sei die erste Information über einen möglichen Missbrauch am 10. September 2025 eingegangen; daraufhin sei die kanonische Untersuchung eingeleitet, die möglichen Opfer kontaktiert, die zivilen Behörden informiert und die Akte schließlich nach Rom weitergeleitet worden.

Valera hat nun das Verfahren dargelegt, das die Diözese nach der öffentlichen Bekanntgabe des Falls am 27. August eingehalten hat. Der Bischof hat betont, dass er sogar persönlich nach Rom gereist sei, um die Akte zu behandeln und ihre Bearbeitung beim Dikasterium für die Glaubenslehre zu beschleunigen. Der Priester bleibe vorsorglich von seinen Aufgaben entbunden, während die Verfahren andauern, ohne dass bislang ein Urteil vorliege.

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Die Diözese datiert die erste Meldung auf September 2025

Nach der von Valera gegebenen und von ZamoraNews wiedergegebenen Erklärung handelte es sich bei der ersten Mitteilung an das Bistum nicht um eine förmliche Anzeige, sondern um einen Hinweis auf die mögliche Existenz eines Falls sexuellen Missbrauchs.

Der Bischof datiert diese erste Mitteilung auf den 10. September 2025 und weist damit zurück, dass die Diözese bereits seit 2023 von den Vorfällen gewusst habe. Nach Erhalt des Hinweises sei mit den Personen, die möglicherweise Opfer geworden waren, Kontakt aufgenommen worden, um ihre Bereitschaft zur Aussage zu klären, und die entsprechende kanonische Voruntersuchung sei eingeleitet worden.

In dieser Phase seien Zeugenaussagen und Unterlagen gesammelt worden. Nach deren Abschluss sei die Akte an das Dikasterium für die Glaubenslehre weitergeleitet worden, das für die Prüfung solcher Fälle zuständig ist.

Valera hat außerdem erläutert, dass er persönlich nach Rom gereist sei, um den Fall zu behandeln und seine Bearbeitung zu beschleunigen. Nach seiner Darstellung sei am 27. Juli eine zweite Mitteilung des Heiligen Stuhls eingegangen, nachdem die Voruntersuchung an den Vatikan übermittelt worden war. Der Bischof ist der Ansicht, dass die im Verfahren eingehaltenen Fristen besonders kurz gewesen seien.

Vorsorgliche Maßnahmen und Meldung an die zivilen Behörden

Die Diözese beschränkte sich nicht auf das kanonische Verfahren. Sie hat die Vorfälle auch den zuständigen zivilen Behörden zur Kenntnis gebracht und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Justiz in allen erforderlichen Punkten bekräftigt. Dieses Vorgehen ist ebenfalls in der am 27. August veröffentlichten offiziellen Mitteilung des Bistums festgehalten.

Im kirchlichen Bereich wurden dem Priester vorsorgliche Maßnahmen auferlegt: die vorläufige Entbindung von seinen Aufgaben als Pfarrer, die Aussetzung der öffentlichen Ausübung des Dienstes und das Verbot der Teilnahme an jeglicher Tätigkeit, an der Minderjährige beteiligt sind.

Valera hat verteidigt, dass seit Kenntnisnahme des Falls durch die Diözese präventiv gehandelt und Kontakt zu den möglichen Opfern gehalten worden sei. Gleichzeitig hat das Bistum daran erinnert, dass die ergriffenen Maßnahmen vorsorglicher Natur seien, keine Schulderklärung darstellten und die Unschuldsvermutung des Priesters so lange zu wahren sei, bis eine Entscheidung in den laufenden Verfahren vorliege.

„Schmerzhaft“ und „schwierig“

Der Bischof hat die Situation als „schmerzhaft“ und „schwierig“ bezeichnet und das Handeln der Diözese an drei Kriterien ausgerichtet: die Aufklärung des Geschehenen, die Zusammenarbeit mit den Behörden sowie den Respekt sowohl gegenüber den anzeigenden Personen als auch gegenüber dem untersuchten Priester.

Die Erklärung Valeras liefert somit neue Details zu den Ende August bekannt gewordenen Informationen. Damals hatte die Diözese öffentlich mitgeteilt, dass die erhaltenen Zeugenaussagen dem Priester Taten zuschrieben, die sich angeblich ereignet hätten, als die anzeigenden Personen noch minderjährig waren, und dass der Heilige Stuhl nach Prüfung der in Zamora durchgeführten Voruntersuchung die Eröffnung des entsprechenden kanonischen Verfahrens beschlossen habe.

Ausbildung und Prävention von Missbrauch

Valera hat auch die in der Diözese entwickelte präventive Arbeit hervorgehoben. Wie er erläutert hat, sei während seines Episkopats die Ausbildung derjenigen intensiviert worden, die regelmäßig mit Minderjährigen in Bildungs-, Katechese- und Freizeitbereichen arbeiten.

Die Präventionsmaßnahmen richteten sich an Priester, Katecheten, Erzieher und Ferienlagerbetreuer im Rahmen der Arbeit zum Schutz Minderjähriger und schutzbedürftiger Personen, die die Diözese betreibt. Bereits im Juli 2025 hatte Valera bei der Vorstellung der Jahresbilanz des Diözesanen Büros für den Schutz Minderjähriger diese Frage als „prioritär“ bezeichnet und ein Handeln auf der Grundlage von „größtmöglicher Transparenz, Seriosität und Engagement“ verteidigt.

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