Ein Leihmutterschaftsunternehmen kündigt eine „Baby-Messe“ in Warschau mit Paketen bis zu 65.000 Euro an

Ein Leihmutterschaftsunternehmen kündigt eine „Baby-Messe“ in Warschau mit Paketen bis zu 65.000 Euro an

Die ukrainische Firma BioTexCom plantet für den 12. und 13. September in Warschau eine Werbeveranstaltung, um Kunden für Leihmutterschaft und in vitro-Befruchtung zu gewinnen. Die Pakete kosten bis zu 64.900 Euro. Die Initiative hat bei polnischen Lebensschutzorganisationen Protest ausgelöst und ist bereits bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden.

Das Institut Ordo Iuris hat bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Warschau-Śródmieście Strafanzeige gegen die Aktivitäten von BioTexCom erstattet und beantragt, zu prüfen, ob die Organisation dieser Programme unter anderem illegalen Adoptionshandel oder Vorbereitung zum Menschenhandel darstellen könnte. Das Institut fordert die polnischen Behörden zudem auf, die Veranstaltung zu untersagen.

Pakete bis zu 64.900 Euro

BioTexCom, ein auf assistierte Reproduktion und Leihmutterschaft spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in der Ukraine, hat für dieses Wochenende eine Reihe von Treffen in der polnischen Hauptstadt angekündigt, die sich gezielt an potenzielle Kunden richten.

Das Unternehmen bietet Einzelberatungen an, in denen es seine Leihmutterschaftsprogramme vorstellt. Nach den veröffentlichten Preisangaben liegen die Kosten zwischen etwa 37.000 und 65.000 Euro. Das teuerste Paket beträgt konkret 64.900 Euro.

Das Unternehmen verfügt außerdem über eine polnischsprachige Website und Kommunikationskanäle, um Kunden zu gewinnen. Seine Dienstleistungen umfassen verschiedene Phasen des Reproduktionsprozesses und reichen laut Ordo Iuris von der Auswahl der Leihmutter und den Verfahren der assistierten Reproduktion bis zur Koordination der Schwangerschaft, der Geburt und der anschließenden Übergabe des Kindes an die Auftraggeber.

Gerade der kommerzielle Charakter der Veranstaltung hat die Kritiker dazu veranlasst, sie als „Baby-Messe“ zu bezeichnen. BioTexCom stellt sie hingegen als Konferenz und Gelegenheit zur Beratung über seine Programme dar.

Ordo Iuris bringt den Fall vor die Staatsanwaltschaft

Die Ankündigung hat in Polen eine juristische Reaktion ausgelöst. Ordo Iuris hat am 2. September bei der Staatsanwaltschaft Warschau-Śródmieście Strafanzeige erstattet, da es ausreichende Anhaltspunkte für eine Untersuchung der Aktivitäten des Unternehmens gebe.

Das Institut ist der Auffassung, dass das von BioTexCom angebotene Verfahren es ermöglichen könnte, das durch Leihmutterschaft geborene Kind an die Kunden zu übergeben, ohne das in polnischem Recht vorgesehene Adoptionsverfahren einzuhalten.

Die Anzeige nennt drei mögliche Straftatbestände: illegale Adoptionsvermittlung, Vorbereitung zum Menschenhandel und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Es handelt sich dabei bislang um von Ordo Iuris aufgestellte Behauptungen, die von den Behörden geprüft werden müssen, nicht um gerichtlich festgestellte Straftaten.

Das Institut hat die Einleitung von Ermittlungen beantragt und die Sicherstellung der Unterlagen und elektronischen Daten im Zusammenhang mit der für den 12. und 13. September geplanten Veranstaltung gefordert.

Ein Antrag auf Verhinderung der Veranstaltung

Parallel dazu hat Ordo Iuris eine Petition an die Behörden gerichtet, in der die Absage der Veranstaltung gefordert wird.

„Die Konferenz, die das ukrainische Unternehmen für September in Warschau plant, ist keine neutrale Informationsveranstaltung, sondern eine Werbekampagne für ein kommerzielles Reproduktionsgeschäft“, so die polnische Organisation.

Das Institut ist der Ansicht, dass dieses Modell den Körper der Frau zum Instrument zur Erfüllung des Auftrags Dritter und das Kind zum Gegenstand einer kommerziellen Transaktion macht. In den letzten Jahren hat Ordo Iuris vor internationalen Gremien die Auffassung vertreten, dass kommerzielle Leihmutterschaft unter dem Aspekt des Kinderhandels und -verkaufs betrachtet werden müsse.

Die Organisation hat diese Position den Vereinten Nationen und den europäischen Institutionen vorgetragen und schlägt die Annahme eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention vor, das die Leihmutterschaft ausdrücklich verbietet.

Leihmutterschaft und die Würde von Frau und Kind

Die polnische Kontroverse findet vor dem Hintergrund einer zunehmenden internationalen Debatte über Leihmutterschaft und ihre Folgen für Leihmütter und Kinder statt.

Die katholische Kirche lehnt diese Praxis eindeutig ab. Die Erklärung Dignitas infinita, die 2024 vom Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde, stellt fest, dass Leihmutterschaft die Würde von Frau und Kind schwerwiegend verletzt und erinnert daran, dass das Kind ein Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft hat.

Das Dokument kritisiert insbesondere die Umwandlung des Kindes in einen Vertragsgegenstand und vertritt die Auffassung, dass das legitime Verlangen nach Nachkommen nicht zu einem „Recht auf ein Kind“ werden dürfe.

Die Ablehnung wurde auch von Papst Franziskus mit besonderer Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht, der im Januar 2024 die internationale Gemeinschaft aufforderte, an einem universellen Verbot der Leihmutterschaft zu arbeiten.

Die Veranstaltung ist für dieses Wochenende geplant

Sofern die polnischen Behörden nicht vorher eingreifen, sind die Werbeveranstaltungen von BioTexCom für den 12. und 13. September, also dieses kommende Wochenende, geplant.

Die Ankündigung ist besonders bedeutsam, weil sie in Polen stattfindet, einem Land, in dem Leihmutterschaft über keinen spezifischen rechtlichen Rahmen verfügt, der ein Vorgehen wie in der Ukraine ermöglichen würde. Ordo Iuris ist der Auffassung, dass bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Übergabe von Kindern durchaus mit verschiedenen Bestimmungen des polnischen Strafrechts kollidieren können.

Die bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Anzeige hebt den Konflikt damit über die ethische Kontroverse hinaus: Die Behörden müssen nun prüfen, ob rechtliche Grundlagen für eine Untersuchung der Aktivitäten von BioTexCom bestehen, und in der Zwischenzeit halten die Gegner der Leihmutterschaft an ihrer Forderung fest, dass die Veranstaltung nicht stattfinden soll.

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