Der Kapuziner Giampiero Gambaro, der Kanonist, der den Opfern von Chiclayo die Nachlässigkeiten in der unter Robert Prevost —heute Leo XIV.— geführten Akte eingestand und ihnen anschließend die Einstellung des Verfahrens durch die Dispens vom Klerikerstand mitteilte, übernimmt nun die Generalprokuratur des Instituts des fleischgewordenen Wortes auf Ernennung des päpstlichen Delegierten, Monsignore José Antonio Satué. Eine Entscheidung, die die nie beantworteten Fragen darüber wieder aufwirft, wie Gambaro zu dem heikelsten Fall des derzeitigen Pontifikats gelangte.
Am 20. August wurde die neue Regierungsstruktur des Instituts des fleischgewordenen Wortes (IVE) bekannt, das von der Heiligen Stuhl überwacht und der vollen Autorität des päpstlichen Delegierten, Monsignore José Antonio Satué, Bischof von Málaga, unterstellt ist. Durch zwei Dekrete vom 25. Juli und 18. August, die vom Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens bestätigt wurden, hat Satué einen Generalrat mit Mehrheit von Personen außerhalb des Instituts gebildet. Unter den Namen ist einer den Lesern von InfoVaticana besonders vertraut: Pater Giampiero Gambaro, OFM Cap., der als Generalrat die Verantwortung für den Bereich Prokuratur übernimmt, also genau jenen Bereich, der die juristischen Beziehungen des Instituts zum Heiligen Stuhl verwaltet, wie im offiziellen Dokument der Generalregierung des IVE und auf seiner institutionellen Webseite festgehalten ist.
Es handelt sich nicht um ein gewöhnliches Institut. Das IVE, in Argentinien gegründet, ist eine der zahlreichsten und jüngsten Kongregationen der Kirche mit missionarischer Präsenz in sensiblen Gebieten wie der lateinischen Pfarrei der Heiligen Familie in Gaza und zieht ein römisches Interventionsverfahren mit noch offenen Anzeigen nach sich, die die offiziellen Dokumente der neuen Regierung nicht ansprechen: weder die Betreuung der Opfer noch den Stand der Ermittlungen noch deren Ergebnisse.
Wer ist Giampiero Gambaro?
Laut der offiziellen Biografie, die vom IVE selbst veröffentlicht wurde, wurde Gambaro 1959 in Genua geboren, ist Kapuziner, hat Abschlüsse in Betriebswirtschaft und Kanonischem Recht und war Generalökonom und Provinzialminister seines Ordens in Genua. Seine jüngste Laufbahn hat sich in Peru abgespielt: Prorektor der Katholischen Universität Sedes Sapientiae von Lima, Dekan ihrer Juristischen Fakultät, Mitglied der juristisch-kanonischen Kommission der Peruanischen Bischofskonferenz und Richter am Diözesangericht von Carabayllo (Nord-Lima).
Es ist hervorzuheben: Gambaro war kein Mann aus Chiclayo. Seine Basis war Lima, 770 Kilometer von der Diözese entfernt, die Robert Prevost leitete. Und dennoch war er es — ein genuesischer Kapuziner, der in der Hauptstadt ansässig war —, der vom Bischof von Chiclayo, Monsignore Edinson Farfán, den Auftrag erhielt, als Delegierter das Strafverwaltungsverfahren gegen Eleuterio Vásquez González, den „Pater Lute“, in der Missbrauchsakte gegen Minderjährige zu führen, die direkt das Handeln des heutigen Papstes Leo XIV. betrifft.
Der Untersuchungsführer, der die Nachlässigkeiten bestätigte
Die von InfoVaticana im November 2025 veröffentlichten Tonaufnahmen zeigten einen überraschend offenen Gambaro gegenüber den Opfern. In der Sitzung vom 23. April 2025 im Bischofssitz von Carabayllo — zwei Tage nach dem Tod von Franziskus — bezeichnete der Untersuchungsführer die von Prevost 2022 angeordnete Voruntersuchung als „Witz“: „Sehr schlecht gemacht. Viele Fehler. Viel Oberflächlichkeit“. Er räumte ein, dass dem Beschuldigten „praktisch nichts gefragt wurde“ und dass er „nichts antwortete“; er gestand Fehler „sogar in der Heiligen Stuhl“ ein; er nannte die Einstellung durch das Dikasterium für die Glaubenslehre wegen einer angeblichen peruanischen zivilen Verjährung, die das kanonische Recht nicht vorsieht, „höchst seltsam“; und verlas vollständig das Vorsichtsdekret von Prevost vom 3. April 2022, womit bewiesen wurde, dass Lute niemals vom öffentlichen Amt suspendiert wurde, entgegen der offiziellen Version der Diözese, der Papstbiografie von Elise Ann Allen und Prevost selbst. In einer anderen Passage räumte Gambaro ein, dass Lute selbst die Taten zugab, sie aber „nicht als Verbrechen ansieht“.
Diese Offenheit passt, nebenbei bemerkt, nicht zum Profil eines Mannes, der Prevost nahesteht. Wer vor den Opfern — mit laufendem Aufnahmegerät, auch wenn er es nicht wusste — zugibt, dass die vom heutigen Papst geführte Akte ein „Witz“ war, scheint niemanden aus persönlicher Verbundenheit zu schützen. Die Frage ist daher eine andere: Wenn er weder ein Mann aus dem Umfeld von Prevost noch aus der Diözese Chiclayo war, wer hat Gambaro vorgeschlagen und warum?
Der falsche Ausweg: die Dispens als Verfahrensabschluss
Denn Gambaros Offenheit hatte eine sehr präzise Grenze. In derselben Sitzung im April stellte er den Opfern als „gute Nachricht“ vor, dass Lute die freiwillige Dispens vom Klerikerstand beantragt habe, und teilte ihnen mit, dass diese Gnade das Verfahren beenden würde: es werde keine weitere Untersuchung geben, wie auch die Organisation SNAP in ihrer Analyse der Aufnahmen festhielt. Am 11. November 2025 teilte er per Brief mit, dass die Dispens von Leo XIV. am 15. September gewährt worden sei, obwohl die Opfer den Papst formell gebeten hatten, sie nicht zu gewähren, bis es eine Untersuchung und ein Urteil gebe. In seinem Schreiben — das auch unter Ordensschwestern der Diözese verbreitet und von der peruanischen Presse aufgegriffen wurde — vertrat Gambaro, dass die Entgegennahme und Behandlung der Anzeigen „gemäß dem Kanonischen Recht“ erfolgt seien. Derselbe Mann, der die Untersuchung als „Witz“ bezeichnet hatte, bescheinigte nun ihre Ordnungsmäßigkeit.
Die zugrunde liegende These — dass die Dispens vom Klerikerstand die Sache erlöschen lasse — ist keine Erfindung Gambaros. Sie hat einen Autor und eine Lehre: Monsignore Jordi Bertomeu, Offizial des Dikasteriums für die Glaubenslehre und Kommissar im Fall des Sodalitiums, hat sie 2021 in der Zeitschrift Ius Canonicum der Universität Navarra in einem akademischen Artikel mit dem Titel „Die Praxis der CDF zur Dispens von den klerikalen Pflichten: Nr. 157 des ‚Vademecums‘“ (Ius Canonicum, 61/122, S. 733-765) schriftlich dargelegt. Dort verteidigt Bertomeu als „gefestigte Praxis“, dem Beschuldigten die Möglichkeit anzubieten, die Dispens zu beantragen, und erkennt ausdrücklich an, dass dieser Weg „die Ermittlungen oder das laufende Verfahren unterbricht, ohne dass es zu einem Abschluss über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten kommt“, und legitimiert ihn unter Berufung auf das bonum commune. Das heißt: der Abschluss ohne Wahrheit und Urteil, erhoben zum Verfahren.
Aber diese Konstruktion ist juristisch nicht haltbar als Entschuldigung dafür, nicht zu ermitteln. Hohe vatikanische Justizverantwortliche haben InfoVaticana bestätigt, dass die Dispens vom Klerikerstand weder von der Untersuchung noch vom Verfahren im Hinblick auf die institutionellen Verantwortlichkeiten der Kirche entbindet: die Gnade betrifft den persönlichen Status des Klerikers, nicht die Pflicht der Kirche, die Tatsachen aufzuklären, die Opfer zu entschädigen und die Verantwortlichkeiten derjenigen zu klären, die die Akte verwaltet — oder nicht verwaltet — haben. Das Vademecum des Dikasteriums für die Glaubenslehre regelt in Nr. 157 die Dispens als Recht des Beschuldigten, nicht als Einstellungsmechanismus. Drei Frauen, die Missbrauch zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr angezeigt haben, zu sagen, „der Fall sei abgeschlossen“, weil ihr Täter freiwillig in den Laienstand zurückgekehrt sei, ist schlichtweg falsch.
Die Fragen, die die Ernennung aufwirft
Wie wurde der Untersuchungsführer im Fall Lute ausgewählt? Formell wurde er vom Bischof Farfán ernannt. Aber Farfán holte sich einen Kapuziner aus Lima, ohne erkennbare Verbindung zu Chiclayo, im heikelsten Moment: als SNAP seine Vos estis-Anzeige kurz vor dem Konklave einreichte und Prevosts Name in allen Papstwahl-Spekulationen auftauchte. War es eine autonome Entscheidung der Diözese oder kam sie aus Rom?
Welche Beziehung besteht zwischen Gambaro und Satué? Beide sind Kanonisten mit kurial-disziplinärem Profil. Satué war von 2015 bis 2021 Offizial der Kongregation für den Klerus — dem Dikasterium, das einen Großteil der Fragen zum Klerikerstand bearbeitet — und seit dem 10. Januar 2025, ernannt von Franziskus, päpstlicher Delegierter des IVE mit vollen Befugnissen. Wie die Religionspresse hervorgehoben hat, hat Satué sein Team mit „Personen seines vollen Vertrauens“ gebildet. Dass Gambaro wenige Monate nach der Steuerung des Abschlusses des Falls Lute dazugehört, deutet zumindest darauf hin, dass Rom diesen Kapuziner gut kennt und ihm in Fällen von höchster Sensibilität vertraut. Kannten sie sich schon, als Gambaro die Untersuchung in Chiclayo übernahm? Hat Franziskus von seinen Vertrauensleuten in Disziplinarfragen einen sicheren Namen für einen Fall gefordert, der einen papablen Kardinal bedrohte?
Ist die Prokuratur des IVE die Belohnung oder die Fortsetzung? Der Bereich, den Gambaro übernimmt, ist genau der, der die juristische Beziehung des überwachten Instituts zum Heiligen Stuhl gestaltet, in einem Verfahren, in dem ebenfalls noch offene Missbrauchsanzeigen auf Antwort warten. Das Muster beunruhigt: der Kanonist, der den Abschluss des Falls Lute ohne Urteil verwaltete, übernimmt nun die juristische Front eines weiteren gewaltigen Verfahrens.
Es geht nicht darum, bei jemandem bösen Willen zu unterstellen. Es geht darum festzustellen, dass die Kirche weiterhin nicht erklärt, wer im Fall Lute was entschieden hat: wer den Untersuchungsführer auswählte, wer den Weg der Dispens vorantrieb, wer entschied, die ausstehenden Beweise nicht zu erheben, und wer den Opfern — durch ein Blatt ohne Siegel und ohne Aktenzeichen — mitteilte, dass alles beendet sei. Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, wird jede neue Ernennung der Akteure dieser Akte unvermeidlich im Licht jenes falschen Abschlusses gelesen werden. Die Opfer können unterdessen nicht einmal die Dokumente ihres eigenen Falls einsehen.
Die Opfer von Chiclayo warten weiter auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Und die Kirche bleibt es ihnen schuldig.