Die Ombudsstelle teilte am Montag mit, dass die Opfer-Einheit, die im Rahmen des Anerkennungs- und Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs im katholischen Bereich eingerichtet wurde, derzeit 450 Akten bearbeitet. Davon befinden sich bereits 149 im abschließenden Verfahrensstadium, in dem die Anerkennung als Opfer und gegebenenfalls die entsprechende Entschädigung festgelegt wird.
Laut den von der Institution bereitgestellten Daten hat die Einheit bis zum 31. Juli mit 105 Personen persönliche Gespräche geführt und vier Anträge abgelehnt, da sie nicht dem Arbeitsgegenstand des am 30. März 2026 zwischen der Spanischen Bischofskonferenz (CEE), der Spanischen Ordenskonferenz (CONFER), der Regierung und der Ombudsstelle unterzeichneten Protokolls entsprachen.
Die Zahl stellt eine Steigerung gegenüber dem letzten von der Institution Ende Mai veröffentlichten Bericht dar, als die Einheit mitteilte, 317 Akten zu bearbeiten.
Die Bearbeitung der ersten Akten schreitet voran
Das Anerkennungs- und Entschädigungssystem nahm am 15. April seine Arbeit auf, nachdem die Opfer-Einheit gebildet worden war, die aus unabhängigen Fachleuten mit Spezialisierung in Viktimologie, Psychologie, Kriminologie und anderen juristischen Disziplinen besteht. Seitdem nimmt sie die vom Verfahrensamt des Ministeriums für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Cortes übermittelten Anträge entgegen.
Das Protokoll sieht vor, dass die Einheit nach Prüfung jedes Falls und Anhörung der beteiligten Parteien innerhalb von höchstens drei Monaten einen Vorschlag zur Anerkennung oder Ablehnung des Opferstatus vorlegt. Diese Frist kann um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn ein außergewöhnliches Antragsaufkommen vorliegt oder die Akten eine besondere Komplexität aufweisen.
Die 149 Akten, die bereits in die abschließende Verfahrensphase übergegangen sind, befinden sich im Endabschnitt des Verfahrens, in dem sowohl die Anerkennung als Opfer als auch die gegebenenfalls zustehende Entschädigung festgelegt werden.
Symbolische, wiederherstellende und finanzielle Entschädigungen
Das Protokoll sieht verschiedene Formen der Entschädigung vor. Diese können symbolischer oder wiederherstellender Art sein, durch institutionelle Anerkennung, Begleitung der Opfer oder Entschuldigung. Außerdem sind finanzielle Entschädigungen vorgesehen, die den verursachten Schaden und die Kosten für die Behandlung möglicher physischer und psychischer Folgeschäden ausgleichen sollen.
Bei der Vorstellung der Funktionsweise dieses Systems erklärte der Ombudsmann Ángel Gabilondo, das Ziel des Verfahrens sei es, „die Person wiederherzustellen und Schäden zu beheben“, und betonte, es handele sich „nicht um ein bloße bürokratische, entmenschlichende Formalität, sondern um ein flexibles, individuelles, professionelles und menschliches Verfahren“.