Experten behaupten, dass die Lizenz der Moschee von Sevilla der Legalität entspricht, trotz des Widerstands der Anwohner.

Experten behaupten, dass die Lizenz der Moschee von Sevilla der Legalität entspricht, trotz des Widerstands der Anwohner.

Die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung der zukünftigen Moschee und des islamischen Kulturzentrums im Polígono Sur von Sevilla löst weiterhin Reaktionen aus. Während Vox an seiner Beschwerde gegen die kommunale Genehmigung festhält und Teile der Nachbarschaft weiterhin Ablehnung gegenüber dem Projekt zeigen, sind Experten für Kirchenrecht der Ansicht, dass die Akte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine mögliche Aufhebung nur geringe juristische Erfolgsaussichten hätte.

Wie ABC Sevilla berichtet, vertritt María del Mar Leal, Professorin für Kirchenrecht des Staates an der Universität Sevilla, dass die Stadtverwaltung während des Verfahrens die Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften, die Nutzungs- und Flächennutzungsbestimmungen sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit und Sicherheit geprüft hat, bevor die Genehmigung erteilt wurde.

Die Juristin weist darauf hin, dass diese Prüfungen die Akte von dem gescheiterten Projekt in Los Bermejales unterscheiden, das seinerzeit vom Obersten Gerichtshof Andalusiens aufgehoben wurde, nachdem Probleme im Zusammenhang mit der städtebaulichen Einstufung festgestellt worden waren. Ihrer Meinung nach wäre, sofern die Genehmigung den Anforderungen der Vorschriften entspricht, das Haupthindernis für die Umsetzung des Projekts nicht rechtlicher, sondern sozialer und politischer Druck rund um die zukünftige Moschee.

Vox hält an seinen Einwänden fest

Die Partei hält an ihrer Beschwerde gegen die Genehmigung fest, da sie der Ansicht ist, dass die angewandte städtebauliche Regelung nicht mit der vorgesehenen Nutzung des Gebäudes übereinstimmt. Während des Verfahrens hatte Vox argumentiert, dass die Hauptnutzung des Gebäudes die eines Gotteshauses und nicht die eines Kulturzentrums sei – ein Argument, das die Stadtverwaltung veranlasste, neue technische und juristische Gutachten einzuholen, bevor sie schließlich die Genehmigung erteilte.

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Im Gegensatz zu dieser Auslegung ist Leal der Ansicht, dass das Projekt sowohl eine religiöse als auch eine gemeinnützige Nutzung vorsieht und die Genehmigung daher mit dem städtebaulichen Planungsrecht vereinbar ist.

Das Erzbistum bleibt bei seiner Position

Auch auf kirchlicher Ebene hat es keine neuen Entwicklungen hinsichtlich der Haltung des Erzbistums Sevilla während des Genehmigungsverfahrens gegeben.

Im vergangenen Juli vermied es der Erzbischof von Sevilla, Monsignore José Ángel Saiz Meneses, sich zur Frage der Errichtung der Moschee zu äußern und ordnete das Thema dem Recht auf Religionsfreiheit zu. In seinen Äußerungen verwies er auf Artikel 16 der spanischen Verfassung und die Konzilserklärung Dignitatis humanae und betonte, dass die Ausübung dieses Rechts im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung erfolgen müsse.

In derselben Linie erklärt der Diözesanbeauftragte für Ökumene und interreligiösen Dialog, Miguel Ángel Núñez, nun, dass „aus katholischer Sicht keine religiösen Einwände möglich sind“ und verweist ebenfalls auf die Erklärung Nostra aetate, die den Beziehungen der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen gewidmet ist.

Eine Debatte, die sich auf die gesellschaftliche Ebene verlagert

Mit der erteilten Genehmigung hat die Debatte um die zukünftige Moschee die Verwaltungsphase hinter sich gelassen und findet nun hauptsächlich im politischen und nachbarschaftlichen Bereich statt.

Das von der Fundación Mezquita de Sevilla vorangetriebene Projekt sieht den Bau einer islamischen Anlage im Polígono Sur vor, die einen Gebetsraum, ein Kulturzentrum und verschiedene Gemeinschaftsräume umfassen soll. Bei Umsetzung würde es sich um die erste große neu errichtete Moschee in Sevilla nach mehr als zwei Jahrzehnten von Projekten handeln, die nicht realisiert werden konnten.

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