Rom sagt Nein zu Deutschland: Die Predigt bleibt Priestern und Diakonen vorbehalten

Rom sagt Nein zu Deutschland: Die Predigt bleibt Priestern und Diakonen vorbehalten
09.03.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Teilnehmer der Synodalversammlung sitzen vor dem Schriftzug 'Der Synodale Weg'. Bis zum 11. März 2023 wollen die deutschen Katholiken ihren seit 2019 laufenden Reformprozess Synodaler Weg vorläufig abschließen. In Frankfurt tritt dafür zum fünften und letzten Mal die Synodalversammlung zusammen. Sie umfasst 230 Menschen aus allen Bereichen des katholischen Lebens. Allerdings zählen in erste Linie die 67 Bischöfe. Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Vatikan hat das Gesuch der Deutschen Bischofskonferenz abgelehnt, Laien in bestimmten Ausnahmefällen die Predigt während der Messfeier zu gestatten. Die Entscheidung, die vom Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt wurde, stellt einen weiteren Rückschlag für einige Reformvorschläge dar, die in den letzten Jahren von Teilen der deutschen Kirche vorangetrieben wurden.

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Laut einer Mitteilung, die das vom Kardinal Arthur Roche geleitete Dikasterium am 23. Juni veröffentlicht hat, war das Gesuch am 30. März eingereicht worden und zielte darauf ab, ein Indult zu erhalten, das es einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Laien erlauben würde, anstelle der Predigt während der Eucharistiefeier zu predigen.

Die Predigt ist keine bloße Disziplinarnorm

In einem Schreiben vom 17. Juni, das an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gerichtet war, teilte der Präfekt des Dikasteriums, Bischof Heiner Wilmer, mit, dass die erbetene Dispens nicht gewährt werden könne.

Der Hauptgrund, den Rom anführt, ist liturgischer und theologischer Natur. Das Dokument stellt fest, dass die Vorbehaltung der Predigt für Priester oder Diakone „keine bloße Disziplinarnorm ist, sondern sich aus dem Wesen der Liturgie selbst ergibt“.

Der Vatikan erinnert daran, dass die Predigt ein wesentlicher Bestandteil der Wortgottesdienstes ist, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden ist und eine Ausübung des munus docendi – des Lehrauftrags – darstellt, der den geweihten Amtsträgern durch das Sakrament der Weihe anvertraut ist.

Daher könne diese Disziplin nicht durch ein einfaches Indult oder eine verwaltungstechnische Ausnahme geändert werden.

Eine neue Grenze für die deutschen Reformvorschläge

Das Gesuch steht im Zusammenhang mit einer breiteren Debatte innerhalb der Kirche in Deutschland über die Rolle der Laien und die Struktur der kirchlichen Ämter.

In den letzten Jahren haben verschiedene Bischöfe und mit dem sogenannten Synodalen Weg verbundene Gremien Reformen gefördert, die darauf abzielen, die Verantwortung der gläubigen Laien in Bereichen zu erweitern, die traditionell dem Klerus vorbehalten sind.

Die Möglichkeit, dass Laien während der Messe die Predigt halten, gehörte zu den Themen, die in einigen dieser Debatten angesprochen wurden, insbesondere angesichts des Priestermangels, der zahlreiche deutsche Diözesen betrifft.

Die Antwort des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung schließt diesen Weg jedoch ausdrücklich, da die Frage das Wesen der liturgischen Feier selbst betrifft.

Andere Formen der Verkündigung sind möglich

Die vatikanische Mitteilung betont jedoch, dass das geltende Kirchenrecht bereits zahlreiche Formen der Verkündigung und Predigt vorsieht, die Laien außerhalb der Predigt und außerhalb der Eucharistiefeier anvertraut werden können.

In diesem Sinne erinnert Rom daran, dass die Gläubigen eine wichtige Rolle in der Evangelisierung, der Katechese und anderen Formen der Verkündigung des Wortes Gottes übernehmen können, wobei die jeweilige Eigenart der Ämter innerhalb der Kirche zu respektieren ist.

Das Dokument schließt mit dem Hinweis auf die Bedeutung einer angemessenen ständigen Fortbildung von Priestern und Diakonen, damit die Predigt ihre pastorale und geistliche Wirksamkeit voll entfalten kann.

 

Übersetzung: 

DIKASTERIUM FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

PRESSEMITTEILUNG – 23. JUNI 2026

In einem Schreiben vom 17. Juni 2026, das an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, gerichtet war, hat das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt, dass das am 30. März 2026 beantragte Indult nicht gewährt werden kann, das es in Ausnahmefällen einem ordnungsgemäß bevollmächtigten gläubigen Laien erlauben sollte, anstelle der Predigt während der Eucharistiefeier zu predigen.

Obwohl das Dikasterium die pastoralen Anliegen würdigt, die dem Antrag zugrunde lagen, bekräftigt es, dass von der geltenden Disziplin nicht durch ein Indult dispensiert werden kann, da die Vorbehaltung der Predigt für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm ist, sondern sich aus dem Wesen der Liturgie selbst ergibt.

Die Predigt ist ein wesentlicher Bestandteil des Wortgottesdienstes, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden und stellt eine Ausübung des munus docendi (Lehrauftrag) dar, der den geweihten Amtsträgern durch das Sakrament der Weihe anvertraut ist.

Die Verkündigung des Wortes innerhalb der liturgischen Feier ist untrennbar mit der sakramental empfangenen Sendung und mit der Einheit verbunden, die Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier verbindet.

Das Schreiben betont außerdem die Bedeutung der ständigen Fortbildung der geweihten Amtsträger, damit die Predigt ihre pastorale und geistliche Wirksamkeit voll entfalten kann.

Schließlich erinnert das Dikasterium daran, dass das geltende Kirchenrecht bereits zahlreiche Formen der Verkündigung des Wortes und der Predigt vorsieht, die gläubigen Laien außerhalb der Predigt und außerhalb der Eucharistiefeier anvertraut werden können, gemäß dem kanonischen Recht und der jeweiligen Eigenart dieser unterschiedlichen Formen der Evangeliumsverkündigung.

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