Eine Familie aus der Diözese Charlotte hat ihren Fall dem Vatikan vorgelegt, nachdem sie mehrfach von der Heiligen Kommunion ausgeschlossen worden war, weil sie diese kniend empfangen wollte. Die Beschwerde, die an Kardinal Arthur Roche, den Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, gerichtet ist, stellt ein neues Kapitel in der wachsenden liturgischen Kontroverse dar, die diese US-amerikanische Diözese seit der Amtsübernahme von Bischof Michael Martin durchzieht.
Die exklusiv von AdVaticanum veröffentlichte Information zeigt, dass die Beschwerde am 20. Juni eingereicht wurde und Rom um eine Prüfung bittet, was die Familie als Verletzung ihrer Rechte als katholische Gläubige ansieht.
Drei Verweigerungen der Kommunionausteilung
Laut dem an den Vatikan übermittelten Dokument erklärt der Familienvater, dass er, seine Frau und seine beiden Kinder an drei verschiedenen Tagen – dem 30. April, dem 10. Mai und dem 17. Mai – in der Pfarrei Our Lady of Grace in Greensboro von der Kommunion ausgeschlossen wurden.
Die Beschwerde führt aus, dass sich die Familie auf dieselbe Weise der Eucharistie genähert habe wie in den vergangenen Jahren: kniend vor dem Kommunionbank. Dennoch sei der Kommunionausteiler jedes Mal vorbeigegangen, ohne das Sakrament zu spenden.
Der Beschwerdeführer betont zudem, dass alle Familienmitglieder Katholiken in voller Kirchengemeinschaft seien und keinem kanonischen Verbot oder Hindernis unterlägen, die Sakramente zu empfangen.
Eine Kontroverse, die auf die vom Bischof verhängten Einschränkungen zurückgeht
Die Auseinandersetzung hat ihren Ursprung in einem Hirtenbrief, den Bischof Michael Martin im Dezember 2025 erlassen hat. Mit dieser Anordnung verbot die Diözese die Verwendung von Kommunionbänken, Kniebänken und anderen Hilfsmitteln, die den knienden Kommunionempfang erleichtern.
Die Maßnahme löste unter zahlreichen Gläubigen, insbesondere in Pfarreien, in denen das Knien beim Kommunionempfang tief verwurzelt war, heftige Reaktionen aus.
Nach Angaben der in Rom eingereichten Beschwerde zeigten sich die Folgen dieser Politik, als einige Gläubige weiterhin auf die gewohnte Weise zur Eucharistie gingen und dabei von den Kommunionausteilern abgewiesen wurden.
Die Beschwerde beruft sich auf das universale Kirchenrecht
Der Vater beruft sich auf Canon 912 des Codex des Kanonischen Rechts, wonach jeder getaufte Gläubige, der nicht durch das Recht gehindert ist, zur Heiligen Kommunion zugelassen werden muss. Ebenso wird Canon 843 §1 angeführt, der es verbietet, Gläubigen die Sakramente zu verweigern, wenn sie diese ordnungsgemäß erbitten und entsprechend disponiert sind.
Die Beschwerde erinnert zudem an Nummer 91 der Instruktion Redemptionis Sacramentum, in der ausdrücklich festgestellt wird, dass es nicht erlaubt ist, einem Gläubigen die Kommunion allein deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend empfangen möchte.
Darüber hinaus wird auf eine Antwort der damaligen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aus dem Jahr 2002 verwiesen, in der die Verweigerung der Kommunion allein aufgrund der knienden Haltung als schwerwiegende Verletzung der Grundrechte der Gläubigen bezeichnet wurde.
Eine durch die Schwangerschaft der Mutter verschärfte Situation
Die Beschwerde enthält zudem ein besonders sensibles Element. Die Ehefrau des Beschwerdeführers erwartet ihr drittes Kind, und nach Angaben des Schreibens wird es ihr mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmend schwerfallen, ohne körperliche Hilfe aus der knienden Position aufzustehen.
Daher betrifft die Entfernung von Kommunionbänken und anderen Hilfsmitteln nicht nur eine Frage persönlicher Frömmigkeit, sondern auch konkrete Umstände, die den Kommunionempfang in der gewohnten Form physisch erschweren.
Rom muss Stellung nehmen
Nachdem mehrere Anträge bei der Diözese eingereicht und abschlägig beschieden worden waren, entschied sich die Familie, förmlich an den Heiligen Stuhl zu appellieren, und zwar nach dem im Kirchenrecht vorgesehenen Verfahren.
Unter anderem wird Kardinal Roche gebeten, die vom Bischof Martin erlassene Anordnung vorsorglich auszusetzen, während der Fall geprüft wird, zu untersuchen, ob die beanstandeten Verweigerungen gegen das Kirchenrecht verstoßen haben, und ausdrücklich daran zu erinnern, dass keinem Gläubigen die Heilige Kommunion allein deshalb verweigert werden darf, weil er sie kniend empfangen möchte.
Das Dikasterium für den Gottesdienst hat noch nicht mitgeteilt, ob es die Beschwerde förmlich annehmen wird. Der Fall rückt jedoch eine Frage in den Vordergrund, die unter vielen Katholiken zunehmend für Unruhe sorgt: die Möglichkeit, dass Gläubige, die voll und ganz bereit sind, die Eucharistie zu empfangen, dieser allein wegen einer Haltung beraubt werden, die das universale Kirchenrecht ausdrücklich als zulässig anerkennt.