Der französische Verfassungsrat hat den von rund 200 Parlamentariern vorangetriebenen Antrag auf ein Referendum abgelehnt, mit dem die Bürger über die Legalisierung der Euthanasie hätten abstimmen können. Der Gesetzentwurf zur sogenannten „Sterbehilfe“ wird am 15. Juli endgültig in der Nationalversammlung zur Abstimmung gestellt. Wird er angenommen, schließt sich Frankreich der Gruppe von Ländern an, die die Euthanasie oder den assistierten Suizid legalisiert haben.
Der Verfassungsrat schließt die Tür zum Referendum
Die abgelehnte Initiative war vom Senator Francis Szpiner über das Verfahren des gemeinschaftlich initiierten Referendums eingebracht worden und wurde von rund 200 Parlamentariern unterstützt.
Der Vorschlag forderte die Franzosen nicht direkt dazu auf, über die Legalisierung der Euthanasie abzustimmen. Sein Ziel war es, zu verhindern, dass Verfahren, deren Zweck es ist, absichtlich den Tod einer Person herbeizuführen, als „Pflege“, „Behandlung“ oder „therapeutische“ Handlung bezeichnet werden können.
Zur Begründung seiner Ablehnung führte der Verfassungsrat an, dass sogenannte „gesellschaftliche Fragen“ nicht zu den Themen gehören, die gemäß Artikel 11 der Verfassung einem Referendum unterzogen werden können. Zudem argumentierte er, dass der Vorschlag keine bereits bestehende Gesetzgebung ändere, da die Euthanasie in Frankreich noch nicht legalisiert sei.
Vom Heilen des Kranken zum Herbeiführen seines Todes
Die tatsächliche Tragweite des Gesetzes geht weit über die dramatischen Fälle hinaus, die in der öffentlichen Debatte üblicherweise dargestellt werden.
Frankreich steht kurz davor, ein Prinzip aufzugeben, das die Medizin seit Jahrhunderten leitet: dass die Aufgabe des Arztes darin besteht, nach Möglichkeit zu heilen, Leiden zu lindern und den Patienten zu begleiten, niemals jedoch absichtlich seinen Tod herbeizuführen.
Das künftige Gesetz würde unter bestimmten Bedingungen die Verabreichung oder Bereitstellung letaler Substanzen erlauben, die den Tod des Patienten herbeiführen sollen. Für seine Befürworter geht es dabei um die Erweiterung der individuellen Autonomie; für seine Kritiker stellt es einen tiefgreifenden ethischen und anthropologischen Bruch dar.
Viele Beobachter warnen zudem davor, dass die Erfahrungen anderer europäischer Länder eine schrittweise Ausweitung der ursprünglich vorgesehenen Anwendungsfälle der Euthanasiegesetze zeigen.
Mit dem abgelehnten Referendum und der für den 15. Juli vorgesehenen parlamentarischen Abstimmung nähert sich Frankreich einer Entscheidung, die seine gesellschaftliche Auffassung von menschlicher Würde, Leid und dem Wert des Lebens prägen wird.