Die mögliche Weihe neuer Bischöfe durch die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat die Debatte über das Verhältnis zwischen Rom und dem von Msgr. Marcel Lefebvre gegründeten Werk seit der Ankündigung dieser Entscheidung lebendig gehalten. In diesem Zusammenhang hat die Journalistin Diane Montagna einen ausführlichen Artikel von Bischof Athanasius Schneider veröffentlicht, in dem der Prälat darlegt, dass das eigentliche Problem nicht in erster Linie rechtlicher, sondern doktrinärer und liturgischer Natur sei.
Im Folgenden bieten wir die vollständige Übersetzung dieses Textes, in dem Msgr. Schneider die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstandenen Spannungen, die aktuelle Lage der FSSPX und mögliche Lösungswege für den Konflikt analysiert.
Die zentrale Frage zur Priesterbruderschaft St. Pius X
Von Bischof Athanasius Schneider
Die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX) sind seit mehr als fünfzig Jahren Gegenstand einer weitgehend unfruchtbaren Debatte und haben nun in den angekündigten Bischofsweihen ihren Höhepunkt erreicht, die von der Heiligen Stuhl noch nicht genehmigt wurden. Die Diskussion wurde von Emotionen – oft buchstäblich cum ira et studio – geprägt und wird häufig von Personen geführt, denen eine direkte Vertrautheit mit den relevanten Dokumenten oder persönliche Erfahrung mit der FSSPX fehlt. In vielen Fällen ist ihr Wissen oberflächlich und von vorgefassten Urteilen geprägt. Infolgedessen wirkt die Debatte oft wie ein Gespräch unter Tauben, bei dem dieselben Argumente endlos wiederholt werden, ohne dass ein nennenswerter Fortschritt erzielt wird.
Darüber hinaus umgeht die Debatte weitgehend die von der FSSPX aufgeworfene Kernfrage. Dieses Versäumnis beruht auf einem grundlegenden methodischen Fehler und dem Fehlen einer sachlich begründeten Auseinandersetzung mit den objektiven doktrinären und liturgischen Unklarheiten, die im Zentrum der Kontroverse stehen. Im Wesentlichen dreht sich der Konflikt um die Frage der Wahrheit.
1. Das Zweite Vatikanische Konzil im Kontext der anderen zwanzig ökumenischen Konzilien
Der erste Fehler besteht darin, ein pastorales Konzil – in diesem Fall das Zweite Vatikanische Konzil – als vollständig dogmatisch zu behandeln und vorauszusetzen, dass alle seine Aussagen als endgültig und für alle Katholiken verbindlich anzusehen seien. Wer so handelt, übersieht, dass Papst Paul VI. selbst erklärte: „Es gibt Menschen, die fragen, welche Autorität, welche theologische Qualifikation das Konzil seinen Lehren geben wollte, da es bekanntlich darauf verzichtet hat, feierliche dogmatische Definitionen zu erlassen, die die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramts in Anspruch nehmen würden. Die Antwort ist jedem bekannt, der sich an die Konzilserklärung vom 6. März 1964 erinnert, die am 16. November 1964 wiederholt wurde: Angesichts des pastoralen Charakters des Konzils verzichtete dieses darauf, auf außerordentliche Weise Dogmen mit dem Merkmal der Unfehlbarkeit zu verkünden“ (Generalaudienz, 12. Januar 1966). Dies gilt auch für die beiden „dogmatischen“ Konstitutionen des Konzils, Dei Verbum und Lumen gentium, da das Adjektiv „dogmatisch“ eine breitere Bedeutung hat und sich nicht auf Dogmen im Sinne unfehlbarer Lehren beschränkt.
Unter den anderen zwanzig ökumenischen Konzilien finden sich zahlreiche pastorale oder disziplinäre Erklärungen und Dokumente, die heute nicht mehr anwendbar sind (z. B. der Beschluss des IV. Laterankonzils: „Wenn ein weltlicher Herr es versäumt, sein Gebiet von der Ketzerei zu reinigen, unterliegt er dem Band der Exkommunikation“), sowie nicht endgültige doktrinäre Aussagen (z. B. über Materie und Form des Sakraments der Heiligen Weihe auf dem Konzil von Florenz), die später vom kirchlichen Lehramt korrigiert wurden. Man kann nicht jede konkrete historische Form der Kirchenleitung verabsolutieren, da dies die notwendige Unterscheidung zwischen den unveränderlichen und bleibenden Wahrheiten des Glaubens (Depositum Fidei) und den verschiedenen Weisen, wie diese Wahrheiten übermittelt werden (z. B. eine pastorale Erklärung, eine nicht endgültige doktrinäre Aussage oder eine ex-cathedra-Definition), aufheben würde, von denen jede einen unterschiedlichen Grad an Autorität und Verbindlichkeit besitzt.
Heute ist es jedoch für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl erforderlich, jene Aussagen und Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils anzunehmen, die pastoral und sicherlich nicht endgültig in ihrer lehramtlichen Natur sind. Dies wirft eine wichtige Frage auf: Warum wird die bedingungslose Annahme der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils als conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl dargestellt, während es keine vergleichbare Anforderung hinsichtlich der pastoralen, disziplinären oder nicht endgültigen Lehren der zwanzig vorhergehenden ökumenischen Konzilien gibt?
Unter den nicht endgültigen Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils gibt es mehrere – insbesondere jene zur Religionsfreiheit, zum Ökumenismus, zum interreligiösen Dialog und zur Kollegialität –, deren Formulierungen mehrdeutig und schwer mit Lehren in Einklang zu bringen sind, die vom Lehramt seit der Zeit der Kirchenväter bis unmittelbar vor dem Konzil ständig vertreten wurden.
Es gibt auch die Frage der rituellen und doktrinären Mängel der Novus-Ordo-Messe. Solche Bedenken können nicht mehr einfach beiseitegeschoben werden, wie etwa das Zeugnis des Archimandriten Boniface Luykx in seinem Buch A Wider View of Vatican II: Memories and Analysis of a Council Consultor (Angelico Press, Brooklyn, NY, 2025) zeigt. Die Mängel der Novus-Ordo-Messe bleiben Gegenstand ernsthafter Diskussion und können nicht einfach übergangen werden. Dennoch fordert der Heilige Stuhl von der FSSPX, nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Legitimität und Güte der in der Novus-Ordo-Messe enthaltenen liturgischen Reform anzuerkennen.
2. Zwei moderne Extreme im Leben der Kirche: Legalismus und Papozentrismus
Die Lösung der Frage der FSSPX wird nicht nur durch die Weigerung behindert, sich intellektuell redlich mit den zugrunde liegenden doktrinären Fragen auseinanderzusetzen und die Existenz doktrinärer Unklarheiten anzuerkennen, die einer Korrektur bedürfen, sondern auch durch eine ungesunde Mentalität, die sich in der Kirche in den letzten Jahrhunderten entwickelt hat: nämlich die Vorherrschaft des Legalismus oder juristischen Positivismus zusammen mit einem übermäßigen Papozentrismus, der einer Quasi-Vergöttlichung sowohl des Amtes als auch der Person des Papstes nahekommt.
Diese modernen Extreme verzerren und beschränken das Leben der Kirche, indem sie die Vorrangstellung der Reinheit und Klarheit des Glaubens und der Liturgie den Anforderungen des Legalismus und des Papozentrismus unterordnen – ein Phänomen, das den Kirchenvätern und der großen Tradition fremd ist. In dieser übersteigerten Form des Papozentrismus neigen Papst und sein Lehramt, selbst wenn sie nicht streng dogmatisch oder endgültig sind, dazu, als absolut und quasi göttlich behandelt zu werden. Das kirchliche Klima war oft, zumindest implizit, von Annahmen geprägt, die solchen Haltungen nahekommen.
Die meisten Kommentatoren der aktuellen Kontroverse um die Bischofsweihen der FSSPX bleiben, oft unbewusst, von den Extremen des Legalismus und des übersteigerten Papozentrismus beeinflusst, die weite Teile des zeitgenössischen kirchlichen Lebens prägen. Das Gesetz, wonach Bischofsweihen ohne päpstliche Genehmigung – oder gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes – einen schismatischen Akt darstellen, war zur Zeit der Kirchenväter unbekannt. Tatsächlich trat dieses Gesetz erst im zweiten Jahrtausend in Kraft. Der Kanon 1387 des Codex des Kanonischen Rechts von 1983, der die Weihe eines Bischofs ohne päpstlichen Auftrag verbietet, ist unter den „Delikten gegen die Sakramente“ und nicht unter den „Delikten gegen den Glauben und die Einheit der Kirche“ eingeordnet, wo das Schisma geahndet wird (can. 1364). Wäre die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag intrinsisch schismatisch, wäre sie unter den Delikten „gegen die Einheit der Kirche“ zu finden. Der entsprechende Kanon im Codex von 1917 war ebenfalls unter den „Delikten bei der Spendung und dem Empfang der Weihen und anderer Sakramente“ (Titel XVI) und nicht unter den „Delikten gegen den Glauben und die Einheit der Kirche“ (Titel XI) aufgeführt.
3. Der außerordentliche Zustand der Krise, ja sogar des Notstands in der Kirche
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die katholische Kirche ein Klima allgemeiner Unklarheit, Vagheit und Unsicherheit hinsichtlich wichtiger Lehren wie der Einzigkeit Christi als Erlöser, der Einzigkeit der katholischen Kirche, der monarchischen, göttlichen Struktur der Kirche (sowohl auf universeller als auch auf lokaler Ebene) und des Opfercharakters der Heiligen Messe erlebt. Es ist offenkundig, dass diejenigen, die in den letzten Jahrzehnten in der Römischen Kurie die administrative Macht ausgeübt haben und dies auch heute noch tun, von der FSSPX als conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl die Annahme des de-facto-Klimas doktrinärer und liturgischer Unklarheit und des Relativismus verlangen, das mit dem derzeitigen, äußerst verwirrenden synodalen Prozess in der gesamten Kirche seinen Höhepunkt erreicht hat.
Seit dem Konzil wurde mit einigen der genannten mehrdeutigen Lehren ein Prozess in Gang gesetzt, der mit der Autorität des Römischen Pontifex eine sogenannte „Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils“ oder „Konzilskirche“ errichten soll. Diese Tendenz, die in unseren Tagen den neuen Namen „synodale Kirche“ trägt, strebt im Wesentlichen danach, eine relativistische, an die Welt angepasste Religion zu werden. Die Versuche, diese neue Tendenz hin zu einer mehrdeutigen, relativistischen und weltzugewandten Form der katholischen Kirche durch eine Hermeneutik der Kontinuität zu verschleiern, sind unehrlich und wenig überzeugend.
4. Das Gewissensdilemma der FSSPX
Der Heilige Stuhl verlangt von der FSSPX, mehrdeutig formulierte und nicht endgültige Lehren als conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl und für eine kanonische Regularisierung anzunehmen. Dazu gehören die Lehren zur Religionsfreiheit, zum Ökumenismus, zum interreligiösen Dialog (einschließlich z. B. der Aussage von Lumen Gentium 16, dass die Muslime zusammen mit den Katholiken „den einen und barmherzigen Gott anbeten“), zur bischöflichen Kollegialität (in einer Weise verstanden, die die monarchische, göttliche Struktur der Kirche mindert) und zu den mit der Novus-Ordo-Messe verbundenen liturgischen Reformen. Der Heilige Stuhl verlangt von der FSSPX auch, die Erklärungen und Lehren der nachkonziliaren Päpste, die zum sogenannten authentischen und alltäglichen Lehramt gehören, formell anzuerkennen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Aussagen von Amoris Laetitia, die die göttliche Offenbarung schwerwiegend untergraben und sogar widersprechen; die formelle Erlaubnis von Papst Franziskus, dass geschiedene und wiederverheiratete Personen die Heilige Kommunion empfangen dürfen; und die Erklärung über die Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare, Fiducia Supplicans.
Wenn man die außergewöhnliche Krise, die die Kirche seit dem Konzil getroffen hat – zusammen mit den doktrinären, liturgischen und pastoralen Unklarheiten und dem Relativismus, die sie begleitet haben –, intellektuell redlich betrachtet, dann kann das Bestehen und Wirken der FSSPX aus einer langfristigen Perspektive und im Licht der zweitausendjährigen Geschichte der Kirche als Werk der göttlichen Vorsehung und als Quelle der Hilfe für die Kirche in einer Krise von beispiellosem Ausmaß angesehen werden.
Bei der Lektüre der jüngsten Dokumente des Generaloberen der FSSPX, Pater Davide Pagliarani, insbesondere der Erklärung des katholischen Glaubens und seiner Botschaft an die Bruderschaft und ihre Gläubigen (unten beigefügt), kann man nicht umhin, einen tief katholischen Geist zu erkennen, der von einem wahren Glauben an den päpstlichen Primat und von kindlicher Hingabe an die Person des Obersten Pontifex geprägt ist.
Das Problem, vor dem die FSSPX steht, ist nicht schwer zu verstehen. Der Heilige Stuhl verlangt von der FSSPX, bestimmte objektiv mehrdeutige und nicht endgültige Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils, mehrdeutige Aussagen des nachkonziliaren päpstlichen Lehramts und objektive doktrinäre und rituelle Mängel des Novus Ordo ohne wesentliche Einwände anzunehmen. Gott hat jedoch niemals die Annahme von Lehren gefordert, die unklar oder mehrdeutig formuliert sind, und die Kirche hat im Laufe ihrer Geschichte stets entsprechend gehandelt.
Die FSSPX sieht eine ihrer wesentlichen Daseinsberechtigungen darin, mit parrhesia zu einer Rückkehr zur absoluten Klarheit und doktrinären Reinheit aufzurufen, die die Kirche im Laufe der Jahrhunderte stets zu bewahren suchte. In der Vergangenheit ertrugen die Römischen Pontifices Verfolgungen, Martyrien und sogar Schismen, anstatt die geringste Unklarheit in der Glaubensverkündigung zu dulden. Zu den bemerkenswertesten Beispielen gehören die Ablehnung des mehrdeutigen Begriffs homoiousios; die Ablehnung des Henotikons, das zwar nicht formell häretisch war, aber die Klarheit der christologischen Lehre untergrub und die Verbreitung des Monophysitismus begünstigte; und die Ablehnung der mehrdeutigen christologischen Formulierungen von Papst Honorius I. (+638). Mehrere Päpste verurteilten Honorius I. postum, nicht wegen Häresie, sondern wegen doktrinärer Unklarheit und weil er die Verbreitung der Häresie begünstigt hatte. Die Einheit ist nicht an sich das letzte Kriterium der Wahrheit. Die Geschichte der Kirche kennt zahlreiche Situationen, in denen Spannungen zwischen der Tradition und der tatsächlichen Ausübung der kirchlichen Autorität bestanden.
Allein die Tatsache, dass bestimmte Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils zusammen mit der liturgischen Reform – sowohl in der Theorie als auch in der Praxis – zu einer Schwächung der doktrinären Klarheit geführt haben und weiterhin führen, verpflichtet den Papst, dem Beispiel vieler seiner heldenhaften Vorgänger folgend, diese Lehren zu klären und gegebenenfalls zu korrigieren. Dies sollte mit erneuerter doktrinärer Präzision und Klarheit geschehen, so dass kein Raum für mehrdeutige oder irrtümliche Interpretationen bleibt. In diesem Zusammenhang bleibt der folgende Grundsatz, der lange Zeit die Römischen Pontifices leitete, aktueller denn je: „In einer Synode (einem Konzil) darf niemals Unklarheit geduldet werden, deren vornehmster Ruhm vor allem darin besteht, die Wahrheit klar zu lehren und jede Gefahr des Irrtums auszuschließen“ (Pius VI., Auctorem fidei).
Die Tragödie der gegenwärtigen Situation besteht darin, dass der Heilige Stuhl von der FSSPX verlangt, den bestehenden Zustand doktrinärer und liturgischer Unklarheit als conditio sine qua non für die volle Gemeinschaft und die kanonische Regularisierung anzunehmen. Während der monotheletischen Kontroverse, als Papst Honorius I. eine mehrdeutige Position einnahm, sandte der heilige Patriarch Sophronius von Jerusalem seinen Suffragan, Stephan, Bischof von Dora, nach Rom mit der Anweisung, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, wo die Grundlagen der orthodoxen Lehre liegen, und nicht aufzuhören zu beten und zu flehen, bis diejenigen, die die Autorität ausüben, den neuen Irrtum prüfen und verurteilen. Bischof Stephan blieb zehn Jahre in Rom und setzte diese Mission fort, bis er die Verurteilung der Häresie durch Papst Martin I. auf dem Laterankonzil von 649 erlebte. In gewissem Sinne übt die FSSPX heute eine ähnliche Funktion aus, indem sie unermüdlich den Heiligen Stuhl auffordert, der Situation der doktrinären und liturgischen Unklarheit und Unsicherheit ein Ende zu setzen. Die FSSPX hat wiederholt erklärt, dass sie keine andere Absicht habe, als die ihr anvertrauten Seelen zu guten Christen und zu echten Söhnen und Töchtern der Römischen Kirche zu erziehen. Letztlich sollte man der FSSPX für diese Rolle dankbar sein; zukünftige Päpste werden es gewiss sein.
5. Die pastorale Lösung des Papstes für das Problem der FSSPX
Der Heilige Stuhl sollte die Erklärung des katholischen Glaubens und die Botschaft an die Gläubigen, die vom Generaloberen der FSSPX herausgegeben wurden, gebührend berücksichtigen und diese Dokumente und Handlungen als ausreichend und geeignet anerkennen, die Mindestbedingungen für die kirchliche Gemeinschaft zu erfüllen. Eine Exkommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde eine neue, unnötige und vermeidbare Wunde am Mystischen Leib Christi öffnen.
Im Lichte dieser Dokumente und Handlungen der FSSPX könnte der Papst mit seinem väterlichen Herzen eine Ausnahme machen und die Bischofsweihen durch eine wahrhaft großzügige pastorale Geste erlauben. Indem er den weihenden und geweihten Bischöfen die Exkommunikation auferlegt, würde der Oberste Pontifex implizit auch die Gläubigen der FSSPX – einen Teil seiner Herde – bestrafen, die ihn aufrichtig lieben und anerkennen, die aber aufgrund dessen, was sie als echtes Gewissensdilemma wahrnehmen, keine andere Alternative sehen, als weiterhin pastoral von der FSSPX betreut zu werden, für deren Existenz das Bischofsamt weiterhin unerlässlich ist, insbesondere für die Spendung des Sakraments der Heiligen Weihe und der Firmung.
Daher bittet die FSSPX allein zum Wohl der Seelen und zum Wohl der Kirche, dass der Oberste Pontifex angesichts der gegenwärtigen Umstände Verständnis für ihre Notwendigkeit, Bischöfe zu haben, zeigt und die Bischofsweihen erlaubt. Leider wird die FSSPX trotz dessen, was sie als objektives Gewissensdilemma betrachtet, weitgehend als schismatisch und stolz dargestellt.
Mit einem Geist der Großmut könnte der Oberste Pontifex als wahrer Vater der FSSPX, diesem Teil seiner Herde, die Hand reichen und die Bischofsweihen ausnahmsweise erlauben, um ein Klima zu fördern, in dem durch größeres gegenseitiges Vertrauen eine Lösung für die doktrinären Fragen und die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen geduldig und schrittweise gefunden werden kann. Die synodale Kirche unserer Tage sollte zu einer ähnlichen pastoralen Weite und Großzügigkeit fähig sein. Angesichts der zahlreichen großzügigen ökumenischen Erklärungen und Initiativen der letzten Jahrzehnte sollte sie auch ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, ein ernstes kirchliches Problem durch Dialog, Geduld und Verständnis innerhalb der katholischen Kirche selbst anzugehen.
Kürzlich erklärte Kardinal Pietro Parolin, der vatikanische Staatssekretär, dass der Heilige Stuhl im Hinblick auf die Abweichungen der deutschen Bischöfe nicht wünsche, dass die Spaltungen zu Strafmaßnahmen führen, und betonte, dass Probleme innerhalb der Kirche stets friedlich gelöst werden sollten, wenn dies möglich sei. Warum sollte dieser gleiche Ansatz nicht auch auf die FSSPX angewendet werden, die kein Dogma leugnet, den Primat des Papstes anerkennt, für ihn betet und ihm kindliche Hingabe entgegenbringt, während sie lediglich das bewahrt, was die Kirche bis zum Konzil allgemein geglaubt und gefeiert hat? Gleichzeitig hat der deutsche Synodale Weg klare doktrinäre Abweichungen gefördert, die de facto Häresien und sogar blasphemische Positionen begünstigen. Warum wird dann in dem einen Fall die Versöhnung und der geduldige Dialog betont, in dem anderen jedoch nicht?
Wenn der Papst in diesem Jahr eine Exkommunikation, einen neuen Anathem, gegen die weihenden und geweihten Bischöfe aussprechen würde, ginge dies als Fehler übermäßiger pastoraler Strenge in die Geschichte der Kirche ein. Zukünftige Generationen und zukünftige Päpste würden es bedauern. Warum sollte der Papst heute das tun, was zukünftige Generationen morgen bedauern könnten? Sollten wir nicht aus der Geschichte lernen? Ist der Papst als Oberster Pontifex nicht vor allem dazu berufen, Brückenbauer zu sein?
Anhänge:
- Interview mit dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X vom 5. Februar 2026:
https://fsspx.news/en/news/interview-superior-general-priestly-society-saint-pius-x-57064 - Botschaft an die Gläubigen und Freunde der Priesterbruderschaft St. Pius X vom 7. März 2026:
https://fsspx.org/en/news/episcopal-consecrations-what-fr-pagliarani-told-members-society-saint-pius-x-59250 - Erklärung des katholischen Glaubens, gerichtet an Seine Heiligkeit Papst Leo XIV. von P. Davide Pagliarani, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X, vom 14. Mai 2026:
https://sspx.org/sites/default/files/documents/2026-05-14_declaration_of_catholic_faith_en.pdf