Die Schweiz entkräftet die Anschuldigung des Vatikans gegen ihren ehemaligen Finanzberater und schwächt den Becciu-Fall

Die Schweiz entkräftet die Anschuldigung des Vatikans gegen ihren ehemaligen Finanzberater und schwächt den Becciu-Fall

Der sogenannte „Prozess des Jahrhunderts“ im Vatikan erleidet einen neuen internationalen Rückschlag. Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Finanzier Enrico Crasso, ehemaligen Berater des Staatssekretariats, eingestellt, da keine Anzeichen für Straftaten in der Verwaltung des Centurion-Fonds gefunden wurden. Die Entscheidung, die am 28. April bekannt wurde, schließt nicht nur die schweizerische Front, sondern stellt auch grundlegend die Narrative in Frage, die der Vatikan über Jahre aufrechterhalten hat.

Nach Bericht von Il Giornale fand die Staatsanwältin Annina Scherrer keine Beweise für Betrug oder Korruption und widerlegt damit die Vorwürfe, die 2020 selbst vom Staatssekretariat erhoben wurden.

Von Schlüsselberater zu Angeklagtem im „Prozess des Jahrhunderts“

Crasso ist keine Randfigur. Über mehr als ein Jahrzehnt war er einer der Hauptverwalter der vatikanischen Finanzen und operierte über seine Gesellschaft Sogenel Capital Investment, die Investitionen großen Umfangs verwaltete.

Sein Name wurde mit dem Skandal um das Gebäude in der Sloane Avenue in London in Verbindung gebracht, eine Operation, die rund 350 Millionen Euro der Heiligen Stuhl betraf und zu Verlusten von mindestens 139 Millionen Euro führte. Für seine Rolle in dieser Operation wurde er im Dezember 2023 vom vatikanischen Tribunal zu sieben Jahren Haft wegen Veruntreuung und Geldwäsche verurteilt.

Allerdings wurde er in diesem Urteil von allen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Centurion-Fonds freigesprochen, dem gleichen Fonds, den nun die schweizerische Justiz untersucht und der vollständig eingestellt wurde.

Die Schweiz widerlegt die These des Vatikans

In ihrem Dekret stellt die Staatsanwältin Scherrer fest, dass das vatikanische Organ als „erfahrener Investor“ zu betrachten sei, mit ausreichenden Ressourcen, Beratung und Entscheidungsfähigkeit, um die Finanzoperationen zu verstehen, an denen es beteiligt war. Diese Schlussfolgerung widerlegt die Idee, dass Crasso den Vatikan getäuscht habe.

Zudem fand die Staatsanwaltschaft keine Anzeichen dafür, dass der Finanzier gegen die Interessen der Heiligen Stuhl in der Verwaltung des Fonds gehandelt habe, was die ursprüngliche Anklage weiter schwächt.

Ein Denunziant, der die Untersuchung behindert

Die Einstellung des Falls resultiert nicht nur aus dem Fehlen von Beweisen, sondern auch aus dem widersprüchlichen Verhalten des Vatikans selbst.

Trotz seiner Rolle als anklagende Partei verweigerte das Staatssekretariat die volle Zusammenarbeit mit der schweizerischen Justiz. Insbesondere blockierte es die Möglichkeit, Schlüsselzeugen durch Rechtshilfeersuchen zu befragen, darunter Monsignore Alberto Perlasca, eine zentrale Figur im vatikanischen Verfahren.

Dieses Verhalten wurde ausdrücklich von der schweizerischen Staatsanwältin hervorgehoben, die die Inkohärenz kritisierte, einerseits zu denunzieren und andererseits die Entwicklung der Untersuchung zu behindern.

Ein vatikanisches Verfahren in der Krise

Die schweizerische Entscheidung trifft zu einem Zeitpunkt der Spannungen im Becciu-Fall. Im März 2026 erklärte das Berufungsgericht des Vatikans das Urteil der ersten Instanz für relativ nichtig, in einer beispiellosen Resolution, die die Gültigkeit des Verfahrens in Frage stellt.

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Das Tribunal stellte schwere Unregelmäßigkeiten fest, wie die teilweise Verschleierung von Beweisen vor der Verteidigung und die Existenz geheimer päpstlicher Dekrete, die die Befugnisse des Staatsanwalts ohne ausreichende rechtliche Grundlage erweiterten.

Dazu kommen Zweifel an der Unparteilichkeit der Anklage, nachdem Tausende von Nachrichten enthüllt wurden, die auf eine mögliche Manipulation des Zeugnisses des Hauptzeugen im Fall hindeuten.

Crasso in der günstigsten Position seit Beginn

Mit der Einstellung in der Schweiz und der relativen Nichtigkeit des Urteils im Vatikan hat sich die prozessuale Situation von Crasso erheblich verändert.

Seine Verurteilung bleibt formal bestehen, ist aber nicht vollstreckbar und muss in einem neuen Prozess überprüft werden, der am 22. Juni 2026 beginnen wird. In diesem Verfahren wird die Verteidigung Dokumente nutzen können, die zuvor nicht zugänglich waren.

Zudem wurden die schwerwiegendsten Vorwürfe bereits auf internationaler Ebene fallengelassen, während das Schlüsselzeugnis der Anklage unter Verdacht steht.

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