Die Diözese Zamora, in Kastilien und León, hat diesen Donnerstag, den 27. August über ein kanonisches Verfahren gegen einen Diözesanpriester wegen einer Anschuldigung sexuellen Missbrauchs informiert. Laut den beim Bischofssitz eingegangenen Aussagen sollen sich die gemeldeten Vorfälle ereignet haben, als die anzeigenden Personen minderjährig waren.
Der Priester hat seine Tätigkeit als Pfarrer vorübergehend eingestellt, ist vorsorglich vom öffentlichen Ausüben seines Amtes suspendiert und darf nicht an Aktivitäten teilnehmen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Die Diözese betont, dass diese Maßnahmen präventiv seien und „das Ergebnis der laufenden Verfahren nicht vorwegnehmen“.
Die Akte wurde an das Dikasterium für die Glaubenslehre weitergeleitet
Nach Erhalt der Anschuldigung leitete der Bischof von Zamora, Msgr. Fernando Valera, eine kanonische Voruntersuchung ein, in der Aussagen und Unterlagen zur Aufklärung der Vorfälle gesammelt wurden.
Nach Abschluss dieser Phase wurde die Akte an das Dikasterium für die Glaubenslehre des Heiligen Stuhls weitergeleitet. Nach Prüfung der von der Diözese durchgeführten Maßnahmen entschied die vatikanische Behörde, das entsprechende kanonische Verfahren zur Aufklärung der Vorfälle und gegebenenfalls zur Feststellung der daraus resultierenden Verantwortlichkeiten einzuleiten.
Die diözesane Mitteilung nennt weder den Namen des Priesters noch die Anzahl der Anzeigenden, den Zeitpunkt der Vorfälle oder die Pfarreien, in denen er tätig war.
Die Cadena SER hat diesen Donnerstag unter Berufung auf eigene Quellen berichtet, dass die Jugendstaatsanwaltschaft und die Guardia Civil den Fall untersuchen und dass die ersten Anzeigen 2024 beim Bischof eingegangen seien. Laut dieser Information stünden die untersuchten Vorfälle im Zusammenhang mit Sommerlagern, und die Maßnahmen zur Fernhaltung des Priesters von Aktivitäten mit Jugendlichen seien 2025 getroffen worden. Diese Angaben sind in der von der Diözese veröffentlichten Mitteilung nicht enthalten.
Die Vorfälle wurden den zivilen Behörden gemeldet
Das Bischöfliche Ordinariat bestätigt, dass es die Vorfälle den zuständigen zivilen Behörden zur Kenntnis gebracht hat, und erklärt, dass es „voll und ganz bereit ist, mit ihnen in allem, was erforderlich sein könnte, zusammenzuarbeiten“.
Die Meldung an die zivilen Behörden erfolgte parallel zu den kanonischen Verfahren. Die Diözese macht in ihrer Mitteilung keine Angaben zum Stand der zivilrechtlichen Ermittlungen.
Gegen den Priester bleiben drei Vorsichtsmaßnahmen in Kraft: die vorübergehende Amtsenthebung als Pfarrer, die vorübergehende Suspendierung vom öffentlichen Ausüben seines Amtes und das Verbot, an Aktivitäten teilzunehmen, an denen Minderjährige beteiligt sind.
Die Diözese betont den präventiven Charakter dieser Maßnahmen, bis die mögliche Verantwortung des Beschuldigten festgestellt ist.
Die Diözese fordert Zurückhaltung und Achtung der Unschuldsvermutung
Die Diözese Zamora hat ihr Engagement für „den Schutz Minderjähriger und schutzbedürftiger Personen“ sowie für die Aufklärung solcher Fälle in Zusammenarbeit mit den zivilen und kirchlichen Behörden bekräftigt.
Das Bischöfliche Ordinariat verfügt zudem über das Proyecto Kumi, das durch Dekret von Msgr. Valera zur Entgegennahme von Anzeigen sowie zur Prävention und Betreuung möglicher Missbrauchsfälle geschaffen wurde. Die Initiative sieht persönliche, psychologische, spirituelle und juristische Begleitung für Personen vor, die Missbrauch anzeigen.
Bezüglich des derzeit laufenden Verfahrens erklärt die Diözese ihre Bereitschaft zur „Anhörung, Aufnahme und Begleitung der betroffenen Personen“ und bittet um Zurückhaltung, während die Ermittlungen fortgesetzt werden.
Diese, so schließt die Mitteilung, müssten „mit allen Garantien für die anzeigende Partei und unter gebührender Achtung der Unschuldsvermutung des Beschuldigten“ durchgeführt werden.