Die polnischen Bischöfe verteidigen die verfassungsrechtliche Definition der Ehe angesichts jüngster Gerichtsentscheidungen

Die polnischen Bischöfe verteidigen die verfassungsrechtliche Definition der Ehe angesichts jüngster Gerichtsentscheidungen

Der Rat für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz hat seine Besorgnis über jüngste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit der Transkription von „Ehe“-Urkunden zwischen Personen desselben Geschlechts, die im Ausland geschlossen wurden, zum Ausdruck gebracht. In einer Erklärung, die vom Erzbischof Wiesław Śmigiel, dem Vorsitzenden dieses Bischofsgremiums, unterzeichnet wurde, warnen die Bischöfe davor, dass bestimmte rechtliche Auslegungen die verfassungsrechtliche Definition der Ehe in Polen beeinträchtigen könnten.

Die am vergangenen 22. Mai in Warschau veröffentlichte Erklärung reagiert auf eine Reihe von Gerichtsbeschlüssen, die die Debatte über die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Land erneut entfacht haben. Nach Ansicht der Bischöfe betreffen diese Auslegungen „eines der wesentlichen Fundamente des sozialen und familiären Lebens in Polen“.

Der Verweis auf die polnische Verfassung

Die Bischöfe erinnern daran, dass Artikel 18 der Verfassung der Republik Polen die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau festlegt und diese als solche unter den Schutz und die Fürsorge des Staates stellt.

Laut der Erklärung stellt diese Bestimmung nicht nur eine rechtliche Formel dar, sondern spiegelt die Auffassung von der Person, der Familie und der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen wider. Die Prälaten vertreten die Auffassung, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, die auf die Weitergabe des Lebens und die Schaffung eines stabilen Umfelds für die Entwicklung der Kinder ausgerichtet ist, einen zentralen Platz in der gesellschaftlichen Ordnung einnimmt.

Zudem erinnern sie daran, dass die Verfassung die oberste Norm der polnischen Rechtsordnung ist, und betonen, dass kein Gesetz oder keine rechtliche Auslegung ihren grundlegenden Bestimmungen widersprechen darf.

Besorgnis über bestimmte rechtliche Auslegungen

In ihrer Erklärung weist der Rat für die Familie darauf hin, dass einige jüngere Auslegungen dem Artikel 18 der Verfassung eine neue Bedeutung verleihen wollen, was nach Ansicht der Bischöfe Fragen zu den Grenzen der juristischen Auslegung und zum Respekt vor der geltenden Verfassungsordnung aufwirft.

Die Prälaten sind der Meinung, dass Fragen von dieser Tragweite nicht durch expansive Rechtsauslegungen gelöst werden sollten, insbesondere wenn sie Institutionen betreffen, die tief im Rechtssystem und in der kulturellen Tradition des Landes verwurzelt sind.

„Wir beobachten mit wachsender Sorge einen Prozess, in dem weitreichende Gesetzesauslegungen zu einer Schwächung des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses führen können“, heißt es in dem Text.

Die Bezugnahmen auf das Lehramt der Kirche

Die Erklärung erinnert auch an die Lehre der katholischen Kirche über die Ehe. Die Bischöfe betonen, dass die Ehe für Christen nicht nur eine rechtliche Institution ist, sondern eine in Naturrecht und göttlichem Plan für die menschliche Person verwurzelte Wirklichkeit.

In diesem Zusammenhang zitieren sie den Katechismus der Katholischen Kirche, der die Ehe als „den Bund, durch den Mann und Frau untereinander eine Lebensgemeinschaft begründen“, definiert, die von ihrer eigenen Natur her auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist.

Zudem erinnern sie an die Lehren von Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio, in dem er feststellte, dass die Zukunft der Menschheit durch die Familie geht, und zitieren auch eine Passage aus dem Apostolischen Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus, in der festgehalten wird, dass es keine Grundlage dafür gibt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften der Ehe gleichzustellen.

Achtung vor jeder Person und Verteidigung der Ehe

Die Bischöfe unterstreichen, dass die Verteidigung der Ehe zwischen Mann und Frau nicht darauf abzielt, gegen jemanden vorzugehen oder die Würde von Personen in Frage zu stellen. Im Gegenteil erinnern sie daran, dass jeder Mensch Respekt und Schutz seiner Würde verdient, unabhängig von seiner persönlichen Situation oder seinen Lebenserfahrungen.

Gleichzeitig vertreten sie die Auffassung, dass der jedem Einzelnen geschuldete Respekt nicht bedeutet, auf das Eheverständnis zu verzichten, das die Kirche in ihrer Geschichte stets aufrechterhalten hat.

„Jeder Mensch, unabhängig von seiner Geschichte, seiner Sensibilität oder seinen Erfahrungen, verdient Respekt, Schutz seiner Würde und eine Sprache frei von Verachtung“, heißt es in der Erklärung.

Ein Appell an die öffentliche Verantwortung

Die Erklärung schließt mit einem Appell an politische Verantwortungsträger, Juristen und Bürger, im Diskurs über die Zukunft der Ehe-Institution in Polen verantwortungsvoll zu handeln.

Die Bischöfe sind der Ansicht, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau eine besondere soziale, anthropologische und spirituelle Bedeutung besitzt; daher müsse jede Diskussion über ihren Platz in der Rechts- und Sozialordnung „verantwortungsvoll, ruhig und mit echter Sorge um das Gemeinwohl“ geführt werden.

Der Text ist vom Erzbischof Wiesław Śmigiel, dem Vorsitzenden des Rates für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz, unterzeichnet und wurde am 22. Mai 2026 in Warschau veröffentlicht.

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