Die Bischöfe der Nordischen Bischofskonferenz haben einen Brief an die Priester Dänemarks, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens veröffentlicht, um eine Frage zu klären, die nach eigenen Angaben über Jahre hinweg bei zahlreichen Gläubigen Unsicherheit hervorgerufen hat: die Möglichkeit, dass ein Katholik einer Freimaurerloge angehört.
Nach ausdrücklicher Rückfrage beim Dikasterium für die Glaubenslehre stellen die Prälaten fest, dass es keine Ausnahme von der universellen Disziplin der Kirche für die nordischen Länder gibt.
Die Bischöfe erklären, dass sich über Jahrzehnte die Vorstellung verbreitet habe, die skandinavische Freimaurerei könne aufgrund ihrer besonderen Merkmale mit dem katholischen Glauben vereinbar sein. Diese Interpretation habe zahlreiche pastorale und sakramentale Fragen aufgeworfen, insbesondere bei Gläubigen aus anderen Ländern, in denen die Unvereinbarkeit zwischen der Zugehörigkeit zur Freimaurerei und der Lehre der Kirche stets eindeutig war.
Um die Frage endgültig zu klären, konsultierte die Nordische Bischofskonferenz während ihrer Plenarsitzung in Rom im September 2025 das Dikasterium für die Glaubenslehre. Wie die Bischöfe selbst berichten, fiel die Antwort des Dikasteriums „kristallklar“ aus.
Folglich erinnern die Prälaten daran, dass die Normen des universellen Kirchenrechts und die Hinweise des Heiligen Stuhls zur Freimaurerei „uneingeschränkt und ohne Ausnahme“ in den nordischen Ländern gelten. Der Brief verweist ausdrücklich auf die Note des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 13. November 2023, die die Gültigkeit der Erklärung über die freimaurerischen Vereinigungen bekräftigte, die 1983 von der damaligen Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde.
Pastorale und sakramentale Konsequenzen
Neben der Erinnerung an die Lehre der Kirche geben die Bischöfe mehrere konkrete pastoralen Hinweise. Zunächst stellen sie fest, dass jeder Katholik, der einer Freimaurerloge angehört, ermutigt werden muss, diese Verbindung aufzugeben. Solange er darin verbleibt, muss er auf den Empfang der Heiligen Kommunion verzichten und darf die übrigen Sakramente nicht empfangen.
Ebenso müssen diejenigen, die um die Taufe bitten oder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche aufgenommen werden möchten, zuvor auf ihre Zugehörigkeit zur Freimaurerei verzichten.
Die Bischöfe fügen hinzu, dass keine Pfarrei, kein Ordensinstitut, keine Vereinigung oder katholische Einrichtung Kooperationsvereinbarungen mit Freimaurerlogen eingehen oder deren Räumlichkeiten nutzen darf.
Die Prälaten betonen, dass diese Lehre kein Urteil über den guten Willen der Personen darstellt, die der Freimaurerei angehören, sondern der Überzeugung entspringt, dass „die theologischen und philosophischen Grundsätze der Freimaurerei mit einem vollen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar sind“.
Zugleich bitten sie die Priester, die Gläubigen, die ihre Bindungen zu den Freimaurerlogen lösen müssen, „mit klarer Urteilskraft und pastoralem Herzen“ zu begleiten.
Der Brief wurde in Englisch und Deutsch veröffentlicht; zur Erleichterung der Leser geben wir ihn im Folgenden vollständig und übersetzt wieder:
Brief der Nordischen Bischofskonferenz an die Pfarrer
ZUR FREIMAUREREI
29. Juni 2026
Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus
Liebe Mitbrüder im Priestertum und in der seelsorglichen Sorge um die Seelen:
Der heilige Paulus gibt allen, die das Volk Gottes weiden, eine wertvolle Lehre, wenn er schreibt: „Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob gelegen oder ungelegen; weise zurecht, bedrohe, ermahne mit aller Langmut und Belehrung“ (2 Tim 4,2).
Für uns Bischöfe wird diese Mahnung zudem durch die Lehre der Kirche bestätigt, die uns als Hirten dazu aufruft, „aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes hervorzubringen, es fruchtbar zu machen und wachsam die Irrtümer abzuwehren, die ihre Herde bedrohen“ (Lumen gentium, 25). Tatsächlich sind wir „verpflichtet, den Gläubigen die Glaubenswahrheiten vorzulegen und zu erklären, die geglaubt und im sittlichen Leben angewandt werden müssen“ (CIC, can. 386, §1).
Wir schreiben euch in diesem Augenblick als Hirten, um eine Frage zu klären, die seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, in unseren Ländern Unsicherheit, Spekulationen und unterschiedliche Meinungen hervorgerufen hat: die Frage, ob katholische Gläubige Freimaurer sein oder einer Freimaurerloge angehören dürfen.
Angesichts der Unterschiede, die gelegentlich zwischen den verschiedenen Strömungen der Freimaurerei wahrgenommen werden, hat sich in den nordischen Ländern die Vorstellung verbreitet, die Freimaurerei unserer Länder sei in gewisser Weise anders, sodass die Zugehörigkeit zu einer Loge für katholische Gläubige in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden erlaubt sein könnte.
Diese Annahme hat zu zahlreichen pastoralen und sakramentalen Fragen geführt.
Sie hat in unseren Ortskirchen Unruhe und sogar erhebliche Verwirrung ausgelöst, wo viele unserer Gläubigen aus Ländern stammen, in denen das Verbot der Kirche gegenüber der Freimaurerei fest verankert ist.
Um diese Frage zu klären, traf sich die Nordische Bischofskonferenz während ihrer Plenarsitzung in Rom vom 1. bis 5. September 2025 mit Oberen und Verantwortlichen des Dikasteriums für die Glaubenslehre.
Die Antwort des Dikasteriums war absolut eindeutig.
Auf der Grundlage dieser Antwort und um allen Gläubigen und euch als ihren Pfarrern dieselbe Klarheit zu vermitteln, erklären und bekräftigen wir, die Bischöfe der Nordischen Bischofskonferenz, gemeinsam:
1. Es gibt keine Ausnahme, keine besondere Regelung oder Bestimmung und folglich keine Dispens in der Kirche, die die Zugehörigkeit zur Freimaurerei in den nordischen Ländern von den Vorgaben des universellen Kirchenrechts unterscheidet.
2. Daher sind die Bestimmungen des universellen Kirchenrechts sowie die spezifischen Normen und Richtlinien des Heiligen Stuhls zur Frage der Freimaurerei im Gebiet der Nordischen Bischofskonferenz uneingeschränkt und ohne jede Ausnahme anwendbar. Die jüngste Orientierung wurde vom Dikasterium für die Glaubenslehre in der Note für die Audienz beim Heiligen Vater vom 13. November 2023 gegeben, die die Gültigkeit der Erklärung über die freimaurerischen Vereinigungen vom 26. November 1983 bekräftigt, die von der damaligen Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde.
Wir möchten betonen, dass die feste Haltung der katholischen Kirche gegenüber der Zugehörigkeit zur Freimaurerei kein negatives Urteil über den guten Willen oder die guten Werke der Personen darstellt. Die Position der Kirche entspringt der Überzeugung, dass die theologischen und philosophischen Grundsätze der Freimaurerei mit dem vollen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar sind.
Vor diesem Hintergrund sind folgende pastorale und sakramentale Bestimmungen zu beachten:
a) Ein Katholik, der zugleich Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge ist, muss ermahnt werden, diese Zugehörigkeit aufzugeben.
b) Ein Katholik, der zugleich Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge ist, muss sich des Empfangs der Heiligen Kommunion enthalten und darf die übrigen Sakramente nicht empfangen.
c) Ein Freimaurer oder Mitglied einer Freimaurerloge, der um die Taufe in der katholischen Kirche bittet oder als gültig getaufter Christ in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche aufgenommen werden möchte, muss diese Zugehörigkeit beenden, bevor er die Taufe empfängt oder in die volle Gemeinschaft aufgenommen wird.
d) Keine Pfarrei, kein Institut des geweihten Lebens oder Gesellschaft des apostolischen Lebens, keine Organisation oder katholische Einrichtung unserer Ortskirchen darf Kooperationsvereinbarungen mit Freimaurern oder Freimaurerlogen eingehen oder Räumlichkeiten nutzen, die Freimaurerlogen gehören.
Die Anwendung dieser Bestimmungen erfordert Geduld, pastorale Aufmerksamkeit und Feinfühligkeit. Wir laden euch ein, die offiziellen Dokumente zu studieren, die die Position der Kirche erläutern, um sie präzise und treu darlegen zu können.
Wir vertrauen auf eure Gaben und eure Erfahrung, wohl wissend, dass ihr diejenigen Gläubigen, die ihre Bindungen zur Freimaurerei und zu den Freimaurerlogen lösen müssen, mit Klugheit, klarer Urteilskraft und pastoralem Herzen begleiten werdet.
Der Ruf unseres Herrn Jesus Christus: „Komm und folge mir nach“, setzt die Bereitschaft voraus, andere Bindungen aufzugeben, die eine volle Nachfolge verhindern. Dies war stets und wird immer ein Kriterium authentischen Christseins sein. Lasst uns einander mit Wort und Beispiel helfen, diesem Kriterium gemäß zu leben, im Vertrauen auf die Gnade Gottes.
In der Gewissheit unseres Gebets für euer Amt und für die euch anvertrauten Gläubigen verbleiben wir
Eure in Christus,
+ Erik Varden, OCSO, Präsident der Nordischen Bischofskonferenz
Territorialprälat von Trondheim
Apostolischer Administrator von Tromsø
+ Raimo Goyarrola, Vizepräsident der Nordischen Bischofskonferenz
Bischof von Helsinki
+ David Tencer, OFMCap
Bischof von Reykjavík
+ Kardinal Anders Arborelius, OCD
Bischof von Stockholm
+ Czeslaw Kozon
Bischof von Kopenhagen
+ Fredrik Hansen
Bischof von Oslo
Schw. Anna Mirijam Kaschner, CPS
Generalsekretärin