Die Bischöfe von New York lehnen die Euthanasie ab und rufen dazu auf, das Leben zu verteidigen.

Die Bischöfe von New York lehnen die Euthanasie ab und rufen dazu auf, das Leben zu verteidigen.

 

Im Februar dieses Jahres genehmigte die Gouverneurin des Staates New York (USA) die Euthanasie —in der Gesetzgebung als „assistierter Suizid“ bezeichnet— durch die Unterzeichnung des Gesetzes Medical Aid in Dying Act, das im Juli 2026 in Kraft tritt. Die Regelung erlaubt erwachsenen Patienten mit terminalen Erkrankungen und einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten, Medikamente anzufordern, um ihr Leben zu beenden. Angesichts dieses neuen Szenarios haben die katholischen Bischöfe des Staates mit der Veröffentlichung eines doktrinären Dokuments reagiert, das dazu dient, die Gläubigen bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Lebensende zu leiten.

Die Bischöfe von New York reagieren auf die Legalisierung

Wie die Prälaten selbst erklärt haben, die in der New York State Catholic Conference versammelt waren, zielt der Text —betitelt «Ahora y en la hora de nuestra muerte»— darauf ab, klare Kriterien in einem gesetzgeberischen Kontext anzubieten, den sie als tiefgreifend verändert betrachten.

Das Dokument geht von einer Feststellung aus: Die medizinischen Fortschritte haben die Möglichkeiten der Intervention am Lebensende erweitert, aber auch zunehmend komplexe moralische Dilemmata erzeugt, die Unterscheidung erfordern.

Der assistierte Suizid, als aktive Euthanasie qualifiziert

Im Text definieren die Bischöfe den assistierten Suizid als den Akt, durch den eine Person ihr Leben mit Hilfe von Substanzen beendet, die von einem Arzt verschrieben wurden. Diese Praxis wird ausdrücklich als aktive Euthanasie qualifiziert.

Die Prälaten betonen, dass es sich um einen objektiv unmoralischen Akt handelt, unabhängig von den angeführten Absichten. In diesem Sinne warnen sie davor, dass Argumente basierend auf Mitgefühl eine verzerrte Auffassung der menschlichen Würde verbergen können, insbesondere wenn der Wert des Lebens in Situationen von Leid oder Abhängigkeit relativiert wird.

Kriterien zum Pflege am Lebensende

Das Dokument erinnert daran, dass die Gläubigen die moralische Verpflichtung haben, auf gewöhnliche Mittel zur Erhaltung des Lebens zurückzugreifen, das heißt, solche, die eine vernünftige Hoffnung auf Nutzen bieten, ohne unverhältnismäßige Belastungen zu verursachen.

In diesem Rahmen weisen die Bischöfe darauf hin, dass Ernährung und Hydration —auch wenn sie künstlich verabreicht werden— grundsätzlich als gewöhnliche Pflege zu betrachten sind und daher aufrechterhalten werden müssen.

Dennoch präzisieren sie auch, dass die katholische Moral nicht verlangt, das Leben um jeden Preis zu verlängern. Wenn eine Behandlung übermäßig belastend ist oder keinen realen Nutzen mehr bietet, kann sie legitim suspendiert werden.

Ablehnung einer utilitaristischen Sicht auf das Leben

Die Bischöfe betonen, dass das Zulassen, dass der Tod auf natürliche Weise eintritt, nicht dem Verursachen des Todes gleichkommt, sondern die Akzeptanz der Grenzen der menschlichen Bedingung bedeutet.

Im abschließenden Teil des Dokuments warnen sie vor dem Risiko, Behandlungen mit der Absicht zu entziehen, den Tod zu verursachen, oder basierend auf der Idee, dass das Leben des Patienten seinen Wert verloren hat. Zu ihrem Urteil führt diese Logik zu einer utilitaristischen Sicht auf die menschliche Person, die unvereinbar mit ihrer intrinsischen Würde ist.

Mit diesem Eingreifen suchen die Bischöfe von New York, moralische Orientierung in einem Kontext anzubieten, der von kürzlichen gesetzgeberischen Veränderungen geprägt ist, und bekräftigen die Verteidigung des Lebens von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Ende als zentrales Prinzip der Lehre der Kirche.

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