Der Bischof von Jaén behält das Fest des Apostels Jakobus als gebotenen Feiertag bei.

Der Bischof von Jaén behält das Fest des Apostels Jakobus als gebotenen Feiertag bei.

Der Bischof von Jaén, Sebastián Chico Martínez, hat verfügt, dass die Feierlichkeit des Apostels Jakobus, Schutzpatron Spaniens, in diesem Jahr in der gesamten Diözese ihren Charakter als gebotener Feiertag behält, obwohl der Samstag, der 25. Juli, in Andalusien ein Arbeitstag ist.

Das am 16. Juli unterzeichnete Dekret hebt die Bedeutung der Apostel in der Heilsgeschichte hervor sowie die besondere Wichtigkeit, die das Fest des Jakobus seit Jahrhunderten in den Kirchen Spaniens besitzt.

Angesichts des Zusammenfalls mit einem Werktag hält der Prälat die Pflicht zur Teilnahme an der Messe aufrecht, befreit jedoch diejenigen vom Arbeitsruhegebot, die ihren üblichen Arbeitstag einhalten müssen.

Angepasste Zeitpläne zur Erleichterung der Teilnahme

Der Bischof hat die Pfarrer und Rektoren der Kirchen gebeten, die Zeitpläne der Feiern so zu gestalten, dass die Gläubigen leichter teilnehmen können.

Konkret fordert das Dekret, „die Zeitpläne der Eucharistiefeiern so zu ordnen, dass die Teilnahme der Gläubigen daran maximal erleichtert wird“.

Die Feierlichkeit beginnt mit den ersten Vespern am Freitag, dem 24. Juli, und dauert bis zu den zweiten Vespern am Samstag, dem 25. Juli.

Das Dokument stellt außerdem klar, dass die Abendmesse am Samstag die eigene Messe des Apostels Jakobus sein wird. Aus diesem Grund wird es am Sonntag, dem 26. Juli, keine Vorabendmesse geben.

Chico Martínez ermutigt die Gläubigen schließlich, sowohl an der Feier des Jakobus als auch an der Sonntagsmesse des folgenden Tages teilzunehmen.

Mit dieser Regelung behält die Diözese Jaén den Charakter des gebotenen Feiertags für das Fest des Schutzpatrons Spaniens bei und passt die Organisation der Feiern an die Arbeitsbedingungen des Tages an.

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