Die Ekuadorianische Bischofskonferenz hat ihre „tiefe Besorgnis“ über ein kürzliches Urteil des Verfassungsgerichts zum Ausdruck gebracht, das die Möglichkeit eröffnet, dass Jugendliche ab 12 Jahren eine Änderung des Geschlechts in ihrem Ausweisdokument beantragen können. Die Bischöfe halten die Entscheidung für relevant in juristischer und menschlicher Hinsicht und warnen vor möglichen Konsequenzen für die ganzheitliche Entwicklung der Minderjährigen.
Das Urteil, das die Tür für Geschlechtsänderungen bei Jugendlichen öffnet
Die Reaktion des ekuadorianischen Episkopats erfolgt nach dem Urteil 4-24-CN/26, das vom Verfassungsgericht am 5. Februar 2026 erlassen wurde. Das Urteil prüft die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 94 des Ley Orgánica de Gestión de la Identidad y Datos Civiles, das festlegte, dass die Korrektur des Geschlechts in der Cédula erst bei Erreichen der Volljährigkeit möglich war.
Die Entscheidung des Gerichts kam zu dem Schluss, dass dieser Vorgang Minderjährigen unter 18 Jahren nicht automatisch verweigert werden kann, da ein absolutes Verbot verfassungsrechtliche Rechte wie die freie Entwicklung der Persönlichkeit und das Recht auf Identität beeinträchtigen könnte.
Aufgrund dieser Auslegung können Jugendliche – in der Regel zwischen 12 und 18 Jahren – in bestimmten Fällen die Korrektur des Geschlechts in ihrem Ausweisdokument beantragen. Das Gericht hat die bestehende Regelung nicht vollständig aufgehoben, sondern festgestellt, dass die Anforderung der Volljährigkeit verfassungswidrig ist, wenn sie automatisch ohne Berücksichtigung individueller Umstände angewendet wird.
Das Urteil entstand aus dem Fall eines Jugendlichen, dessen Antrag auf Namens- und Geschlechtsänderung vom Registro Civil aufgrund der geltenden Norm abgelehnt wurde. Die Familie wandte sich dann an die Justiz, und der Prozess gelangte über eine Verfassungsberatung ans Verfassungsgericht.
Vom Gericht festgelegte Anforderungen
Obwohl das Urteil die Möglichkeit einer registralen Änderung für Jugendliche eröffnet, hat das Gericht bestimmte Bedingungen festgelegt. Darunter fällt, dass der Antrag von den gesetzlichen Vertretern begleitet und durch psychosoziale Bewertungen gestützt werden muss, die nachweisen, dass der Jugendliche ausreichende „Reife“ besitzt, um eine informierte Entscheidung über seine Geschlechtsidentität zu treffen.
Das Urteil wurde mit fünf Stimmen dafür und vier dagegen angenommen, was das vorhandene Debattenklima innerhalb des Verfassungsgerichts widerspiegelt.
Die Besorgnis der Bischofskonferenz
Angesichts dieser Entscheidung hat die Ekuadorianische Bischofskonferenz eine Erklärung verbreitet, die an die Gesellschaft des Landes gerichtet ist und Bedenken hinsichtlich des Umfangs des Urteils äußert. In ihrer Botschaft weisen die Bischöfe darauf hin, dass das Urteil eine juristische Auslegung einführt, die Jugendlichen erlaubt, in einer Lebensphase, die von der Formung der persönlichen Identität geprägt ist, eine Entscheidung zu treffen, die sie als dauerhaften Charakter betrachten.
Der Episkopat erinnert daran, dass die geltende Norm vorsieht, dass die Korrektur des Geschlechts in der Cédula nur einmal vorgenommen werden kann, was diesen Akt zu einer Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen auf das juristische Leben der Person macht.
Aus dieser Perspektive warnen sie davor, dass das Zulassen rechtlich dauerhafter Entscheidungen in dieser Entwicklungsphase Risiken für die Zukunft der Minderjährigen mit sich bringen kann, selbst wenn familiäre Begleitung oder professionelle Beratung vorhanden ist.
Juristisches Debattenfeld und Rolle des Gesetzgebers
Die Erklärung des Episkopats weist auch darauf hin, dass das Urteil mit knapper Mehrheit im Verfassungsgericht gefällt wurde und dass mehrere Richter abweichende Meinungen vorbrachten, in denen sie Zweifel an der vom Gericht übernommenen juristischen Auslegung äußerten.
Darüber hinaus halten die Bischöfe es für angebracht, dass Änderungen im Umfang der Norm hauptsächlich im legislativen Bereich diskutiert werden. In ihrer Meinung obliegt es der Nationalversammlung, durch eine umfassende und technische Debatte die Grenzen und Bedingungen solcher juristischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Identität in offiziellen Dokumenten zu definieren.
Ein Aufruf zur Vorsicht beim Schutz der Minderjährigen
In ihrer Erklärung ruft die Bischofskonferenz die öffentlichen Behörden, die staatlichen Institutionen und die ekuadorianische Gesellschaft dazu auf, mit Vorsicht über die juristischen, sozialen und menschlichen Konsequenzen nachzudenken, die aus solchen Entscheidungen resultieren können.
Die Bischöfe fordern insbesondere auf, den ganzheitlichen Schutz von Kindheit und Jugend zu stärken, und erinnern daran, dass Entscheidungen, die die persönliche Identität von Minderjährigen betreffen, tiefgreifende und langfristige Auswirkungen auf ihr zukünftiges Leben haben können.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen erfordert Verantwortung, Vorsicht und ein festes Engagement für die Würde jeder Person.

