Die Jesuiten erreichen Haft für sieben Nachbarn wegen Facebook-Beiträgen gegen die Gewalt der MENA

Die Jesuiten erreichen Haft für sieben Nachbarn wegen Facebook-Beiträgen gegen die Gewalt der MENA

Der Jesuiten-Migrationsdienst hat seine Zufriedenheit nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Ausdruck gebracht, das Haftstrafen für sieben Personen wegen Kommentaren, die 2017 auf Facebook gegen die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Melilla veröffentlicht wurden, bestätigt. Das gerichtliche Urteil kommt nach einem langen Verfahren, das unter anderem durch die populäre Anklage der eigenen jesuitischen Organisation vorangetrieben wurde, deren Handeln entscheidend dafür war, dass der Fall vor das höchste Gericht gelangte.

Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat Haftstrafen von acht Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten wegen Hassdelikts verhängt. Laut Urteil verbreiteten die Verurteilten in dem sozialen Netzwerk Facebook aggressive Kommentare, in denen sie die minderjährigen Immigranten als „Abschaum“, „Dreck“ oder „Gesindel“ bezeichneten und in denen sie die Bildung von Wachpatrouillen vorschlugen oder sie aufforderten, in ihr Land zurückzukehren.

Das Gericht hält diese Äußerungen für nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, da es sie als demütigende und hassschürende Nachrichten gegen eine vulnerable Gruppe ansieht. Das Urteil betont, dass die Meinungsfreiheit „kein absolutes Recht“ ist, wenn sie mit anderen Verfassungsrechten kollidiert und wenn die Nachrichten die Fähigkeit haben, Feindseligkeit oder gesellschaftliche Abneigung zu erzeugen.

Ein gerichtliches Verfahren, das durch die jesuitische Anklage vorangetrieben wurde

Das Verfahren hat seinen Ursprung in Kommentaren, die 2017 in der Facebook-Gruppe „Opinión Popular de Melilla“ veröffentlicht wurden, die etwa 14.000 Mitglieder in einer Stadt mit rund 85.000 Einwohnern hatte. Zunächst sprach das Strafgericht Nr. 2 von Melilla die zehn Angeklagten frei, da es die Äußerungen, obwohl hart, durch die Meinungsfreiheit geschützt ansah.

Die Situation änderte sich, als die Staatsanwaltschaft und die populäre Anklage – ausgeübt durch den Jesuiten-Migrationsdienst – die Freisprechung anfochten. Das Oberlandesgericht Málaga hob diese Entscheidung teilweise auf und verurteilte sieben der Angeklagten wegen Hassdelikts, während es drei freisprach. Der Oberste Gerichtshof hat nun dieses Kriterium bestätigt.

Das Urteil wendet jedoch auf alle Verurteilten die stark qualifizierte mildernde Umstand der unangemessenen Verzögerungen an, aufgrund der Dauer des Verfahrens, das sich über fast neun Jahre erstreckt hat. Dieser Umstand hat zu einer Reduzierung der anfänglich verhängten Strafen geführt.

Die Zufriedenheit des Jesuiten-Migrationsdiensts

Nach Bekanntgabe des Urteils bewertete der Jesuiten-Migrationsdienst das Urteil des Obersten Gerichtshofs positiv. Sein Anwalt, Javier Moreno Gómez, verteidigte, dass das Urteil klar festlegt, dass dieser Typ von Kommentaren nicht als einfache Meinungen gelten kann, die durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.

Die Organisation hat die gerichtliche Entscheidung als eine Form interpretiert, die migrantische Kinder vor feindseligen Diskursen schützt, und hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, diesen Typ von Nachrichten im öffentlichen Raum und in sozialen Netzwerken zu bekämpfen.

Allerdings hat der Ton der Zufriedenheit, den die Einrichtung gezeigt hat, Kritik und Überraschung in verschiedenen Kreisen hervorgerufen. Es sind nicht wenige Beobachter, die es auffällig finden, dass eine mit der Kirche verbundene Organisation öffentlich ein Urteil feiert, das mehrere Bürger wegen Kommentaren in sozialen Netzwerken ins Gefängnis schickt, insbesondere wenn diese Nachrichten in einem sozialen Kontext entstanden sind, der von Spannungen im Zusammenhang mit irregulärer Immigration und der Präsenz unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in der Stadt geprägt ist.

Ein gesellschaftliches Grunddebatt

Der Fall bringt erneut die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Anwendung des Hassdelikts in Spanien auf den Tisch. Er spiegelt auch das Klima der Spannungen wider, das in Spanien herrscht, wo die Frage der minderjährigen Immigranten ein Problem der Kriminalität erzeugt, das schwer aufrechtzuerhalten ist.

In diesem Kontext war die strafrechtliche Reaktion unverhältnismäßig gegenüber verbalen Ausbrüchen in sozialen Netzwerken von Bürgern, die ihre Frustration über Probleme der Koexistenz und Sicherheit ausdrückten.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs schließt den gerichtlichen Weg des Falls ab, aber nicht die öffentliche Debatte. Und die direkte Beteiligung des Jesuiten-Migrationsdiensts als populäre Anklage sowie seine anschließende Zufriedenheit mit dem strafrechtlichen Ergebnis des Verfahrens haben ein kontroverses Element hinzugefügt, das die Rolle bestimmter kirchlicher Organisationen in sozialen Konflikten großer Sensibilität erneut in den Mittelpunkt der Diskussion rückt.

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