Der Vatikan hat die Schuld des argentinischen Priesters Damián Rodríguez Alcobendas, der zur Diözese San Isidro —Provinz Buenos Aires— gehört, wegen sexuellen Missbrauchs an einem Minderjährigen bestätigt. Dies teilte das Bistum San Isidro offiziell am 2. März 2026 mit.
Laut der Diözese wies das Kollegium zur Prüfung der Berufungen in Fällen schwerer Verbrechen des Heiligen Stuhls die vom Priester eingereichte Berufung zurück und bestätigte das Urteil, das im kanonischen Strafverfahren gegen ihn erlassen wurde, und bestätigte, dass der Priester ein „schweres Verbrechen gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen“ begangen hat.

Lebenslange Verbannung von kirchlichen Ämtern
Der Heilige Stuhl bestätigte die Strafe der lebenslangen Verbannung von der Ausübung jeglichen kirchlichen Amtes oder leitenden oder administrativen Funktionen in Pfarreien, Seminaren oder verbundenen Institutionen. Praktisch gesehen darf Rodríguez Alcobendas nicht mehr Pfarrer werden oder Verantwortungspositionen innerhalb der Kirche innehaben.
Er darf auch keine Funktionen ausüben, die von kirchlichen Behörden abhängen, und keine Lehrtätigkeit in theologischen oder pastoralen Bereichen. Ebenso ist ihm verboten, Aufgaben der Betreuung oder Beratung von Minderjährigen in jedem Bereich zu übernehmen.
Öffentliche Suspendierung des Priesteramts für fünf Jahre
Zusätzlich zur lebenslangen Verbannung von Ämtern verhängte der Vatikan eine Strafe von fünf Jahren, in denen er das priesterliche Amt nicht öffentlich ausüben darf. In dieser Periode darf er keine öffentliche Messe feiern, Sakramente spenden, beichten oder als Priester an kirchlichen Handlungen teilnehmen. Er darf die Messe lediglich privat und allein feiern.
Das Dekret enthält eine Strafvorschrift, die festlegt, dass bei Verletzung dieser Bedingungen mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft wird, also der endgültigen Austreibung aus dem Priestertum.
Vorhergehende Umstände des Falls in Argentinien
Rodríguez Alcobendas, in der Diözese als „Padre Damián“ bekannt, war über Jahre Pfarrer der Pfarrei Sagrada Familia de Nordelta —einem Wohngebiet im Bezirk Tigre— und Kaplan in mehreren katholischen Schulen des Komplexes.
Die für die Verurteilung maßgeblichen Vorfälle ereigneten sich zwischen 2003 und 2004 und wurden fast zwanzig Jahre später ausschließlich im kirchlichen Bereich angezeigt. Der Fall machte in der argentinischen Ziviljustiz keine Fortschritte aufgrund der Verjährung des Delikts, aber er schritt im kanonischen Verfahren voran, bis er zur Berufungsinstanz beim Heiligen Stuhl gelangte.
In seiner Mitteilung drückte das Bistum San Isidro seine Nähe zur Opferperson aus, bat um Verzeihung für den verursachten Schmerz und bekräftigte sein Engagement, Fälle von Missbrauch anzuhören, zu begleiten und verantwortungsvoll zu handeln.