Die abortistischen NGOs fliehen aus El Salvador, um die Herkunft ihrer Gelder nicht erklären zu müssen.

Die abortistischen NGOs fliehen aus El Salvador, um die Herkunft ihrer Gelder nicht erklären zu müssen.

Die Hauptplattform, die die Entkriminalisierung der Abtreibung in El Salvador befürwortete, hat ihre rechtliche Auflösung nach Inkrafttreten des Gesetzes über ausländische Agenten angekündigt, einer Vorschrift, die Organisationen, die aus dem Ausland finanziert werden, zur Registrierung und Transparenz der Herkunft ihrer Mittel verpflichtet. Die Entscheidung wird von pro-life-Sektoren als strategischer Rückzug vor der Verpflichtung zur Rechenschaftspflicht interpretiert.

Wie ACI Prensa berichtete, teilte die Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto am 23. Februar mit, dass ihre Arbeit „nicht mehr mit der neuen Gesetzgebung vereinbar“ sei, die im Mai 2025 von der Legislative versammlung und vom Präsidenten Nayib Bukele verkündet wurde. Die Organisation entschied sich dafür, sich nicht im Registro de Agentes Extranjeros (RAEX) einzutragen, was für NGOs mit internationaler Finanzierung verpflichtend ist.

Pflichttransparenz und Ende der Undurchsichtigkeit

Das Gesetz über ausländische Agenten legt fest, dass alle NGOs, die Mittel aus dem Ausland erhalten, sich registrieren und eine Steuer von 30 % auf diese Überweisungen zahlen müssen. Das von den Behörden erklärte Ziel ist es, Transparenz in den Finanzoperationen zu gewährleisten und verdeckte politische Einmischung unter dem Deckmantel von „Hilfe“ oder „Rechtsverteidigung“ zu verhindern.

In seiner Botschaft an die Nation vom 1. Juni 2025 warnte Präsident Bukele, dass es Organisationen gibt, die „im Dunkeln“ operieren und Millionen bewegen, um die nationale Politik ohne jegliche steuerliche Kontrolle zu beeinflussen. Das neue Gesetz, so betonte er, hindere nicht an legitimer Kooperation, verpflichte aber zur Rechenschaftspflicht.

Anstatt sich diesem rechtlichen Rahmen anzupassen, entschied sich die abtreibungsfördernde Gruppe, sich als NGO aufzulösen und in eine Aktivistenbewegung unter dem Namen „La Movimienta Regional por el Derecho al Aborto y las Maternidades“ umzuwandeln. Sie ändert also die Rechtsform, gibt aber die Agenda nicht auf.

Die Abtreibung ist ein Verbrechen

El Salvador hat eine der klarsten Gesetzgebungen zum Schutz des menschlichen Lebens. Die Abtreibung ist ein Verbrechen, und die Verfassung erkennt jedes menschliche Wesen ab dem Moment der Empfängnis als Person an.

Über Jahre hinweg hat die nun aufgelöste NGO emblematiche Fälle wie den sogenannten „Caso Beatriz“, den „Caso Manuela“ und den von „Las 17“ vor internationale Instanzen gebracht, um Druck für eine gesetzliche Reform auszuüben, die den Weg zur Entkriminalisierung ebnen würde.

Für die pro-life-Bewegung ist der Schutz des Lebens kein politisches Schlagwort, sondern ein verfassungsrechtliches und moralisches Prinzip. Das salvadorianische Recht schützt nicht nur das Ungeborene, sondern bestätigt rechtlich seinen Status als Person.

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