«Den Tod zu geben ist kein Fortschritt»: Die starke Reaktion der Bischöfe in Frankreich nach der Genehmigung der Euthanasie durch die Nationalversammlung

«Den Tod zu geben ist kein Fortschritt»: Die starke Reaktion der Bischöfe in Frankreich nach der Genehmigung der Euthanasie durch die Nationalversammlung

Die Französische Bischofskonferenz hat mit Besorgnis auf das feierliche Abstimmung der Nationalversammlung reagiert, die am 25. Februar die Gesetzesvorschläge zu den Palliativversorgungen und der sogenannten „Hilfe zum Sterben“ genehmigt hat und warnt vor einem echten „anthropologischen Wandel“ in der französischen Gesellschaft.

In einer Erklärung vom 27. Februar in Paris, nehmen die Bischöfe zur Kenntnis, dass die Palliativversorgung rechtlich gestärkt wird, die sie als unverzichtbare Bedingung betrachten, um Schmerzlinderung und eine würdevolle Begleitung am Lebensende zu gewährleisten. Allerdings äußern sie „mit Besorgnis“ ihre tiefe Opposition gegen die Legalisierung der Euthanasie und des assistierten Suizids.

Eine fragile Mehrheit und ein demokratischer Bruch

Die Bischofskonferenz betont, dass der Text mit knapper Mehrheit angenommen wurde, was einen wichtigen Bruch innerhalb der nationalen Vertretung offenbart. Eine Frage, die die Vorstellung von der Würde des Menschen und die Rolle der Medizin direkt betrifft, betonen die Bischöfe, kann nicht mit einer so fragilen Mehrheit gelöst werden, ohne ein tiefes demokratisches Unbehagen zu erzeugen.

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Während der parlamentarischen Debatte erinnern sie daran, dass zahlreiche Stimmen – Gesundheitsfachkräfte, Juristen, Philosophen, Vertreter von Patienten und Abgeordnete – vor den Risiken rechtlicher Unklarheiten, sozialer oder familiärer Druck auf vulnerable Personen und einer radikalen Veränderung der Mission des Arztes gewarnt haben, der nun nicht nur heilen und lindern, sondern den Tod herbeiführen soll.

Gewissensfreiheit und Risiko für die Vulnerabelsten

Die Bischöfe bedauern, dass keine dieser Bedenken in den endgültigen Text aufgenommen wurde, insbesondere das Fehlen einer institutionellen Klausel, die die ethischen Richtlinien bestimmter Gesundheitseinrichtungen respektiert.

Sie kritisieren auch die Beibehaltung des sogenannten „Delikts der Behinderung“, das sie als widersprüchlich zur Gewissensfreiheit betrachten und potenziell problematisch für Suizidpräventionsmaßnahmen.

„Bewusst den Tod zu geben, ist kein Fortschritt“

Für die Französische Bischofskonferenz bedeutet die Legalisierung der „Hilfe zum Sterben“ keinen einfachen technischen Anpassung des Rechtssystems, sondern eine tiefe Wendung, die die anthropologischen Grundlagen der Gesellschaft verändert.

„Bewusst den Tod zu geben, kann keinen menschlichen Fortschritt darstellen“, betonen sie nachdrücklich und erinnern daran, dass eine wahrhaft brüderliche Gesellschaft daran gemessen wird, wie sie die Schwächsten schützt und begleitet, nicht daran, wie leicht sie ihren Tod herbeiführt.

Die Erklärung schließt mit einem Appell an den Rest des parlamentarischen Verfahrens ab, damit eine Entscheidung überdacht wird, die nach Ansicht der Bischöfe den Sinn der menschlichen Würde selbst gefährdet.

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