Frankreich: Das Euthanasiegesetz übersteht die zweite Lesung mit 57% Unterstützung in der Nationalversammlung

Frankreich: Das Euthanasiegesetz übersteht die zweite Lesung mit 57% Unterstützung in der Nationalversammlung

Die Nationalversammlung Frankreichs hat am 25. Februar in zweiter Lesung das Gesetzesvorhaben genehmigt, das die Euthanasie und den assistierten Suizid unter der Bezeichnung „Recht auf Hilfe zum Sterben“ legalisiert. Der Text wurde von 299 Abgeordneten unterstützt gegenüber 226 Gegenstimmen —27 mehr als bei der vorherigen Abstimmung— und muss nun erneut vom Senat geprüft werden, der ihn bereits im Januar abgelehnt hatte.

Die Initiative führt in das französische Rechtssystem die Möglichkeit ein, tödliche Medikamente an Patienten zu verabreichen, die dies unter bestimmten Bedingungen beantragen. Obwohl ihre Befürworter sie als Erweiterung individueller Rechte darstellen, hat die Debatte eine tiefe politische, ethische und soziale Spaltung im Hinblick auf den Schutz des Lebens in seiner Endphase offengelegt.

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Selbstverabreichung als formale Garantie

Wie das Medium RFI berichtete, war einer der am meisten diskutierten Punkte die Art der Verabreichung des tödlichen Produkts. Schließlich legt der Text fest, dass der Patient die Substanz selbst verabreichen muss, es sei denn, er ist körperlich behindert, in welchem Fall ein Arzt oder eine Krankenschwester eingreifen kann.

Die Befürworter dieser Formel argumentieren, dass die Selbstverabreichung bis zum letzten Moment die freie und informierte Willensbekundung des Antragstellers überprüfen ermöglicht. Dennoch festigt die Norm rechtlich die Möglichkeit, den Tod absichtlich herbeizuführen, was bislang im Land verboten war.

Während der Bearbeitung war die Option geöffnet worden, dass der Patient die Methode frei wählen konnte, doch die Nationalversammlung hob diese Regelung auf und kehrte zum ursprünglichen Schema zurück.

Psychisches Leiden als alleiniger Grund ausgeschlossen

Ein weiterer zentraler Aspekt war die Definition des Leids, das den Zugang zur assistierten Sterbehilfe ermöglicht. In ihrer endgültigen Version präzisiert der Text, dass psychisches Leiden allein keinen Anspruch auf dieses Recht begründet.

Die Regierung verteidigte diese Klärung, um zu verhindern, dass vorübergehende Vulnerabilitätssituationen zu irreversiblen Entscheidungen führen. Dennoch kritisierten mehrere Abgeordnete, dass eine Hierarchie zwischen Arten von Leiden etabliert wird, was die Schwierigkeit aufzeigt, eine tief menschliche und subjektive Realität rechtlich zu objektivieren.

Palliative Versorgung einstimmig genehmigt

Parallel dazu genehmigte die Nationalversammlung einstimmig ein zweites Vorhaben, das den Zugang zu palliativen Maßnahmen erweitern soll. Dieser Konsens steht im Kontrast zur Spaltung, die durch die Legalisierung der Euthanasie entstanden ist.

Aus kritischen Kreisen wurde auf den Widerspruch hingewiesen, gleichzeitig die Stärkung der palliativen Versorgung —die darauf abzielt, das Leiden zu lindern, ohne den Tod herbeizuführen— und die Schaffung eines Rechts auf die Verabreichung einer tödlichen Substanz voranzutreiben. Für die Katholische Kirche stellen die Palliativmaßnahmen die authentisch menschliche Antwort auf Schmerz und die Zerbrechlichkeit am Lebensende dar.

Mobilisierung der Kirche in Frankreich

In den Monaten vor der Abstimmung intensivierte die Katholische Kirche in Frankreich ihren Aufruf zur Verteidigung des Lebens. Die Bischofskonferenz erklärte, dass palliative Maßnahmen „die einzige angemessene Antwort“ auf schwierige Endphasen des Lebens darstellen, und warnte, dass die Legalisierung der Euthanasie „die Natur unseres gesellschaftlichen Pakts tiefgreifend verändern“ würde.

Aciprensa erinnerte daran, dass die Bischöfe am 20. Februar einen nationalen Tag des Gebets und Fastens einberiefen. Der Bischof von Bayonne, Msgr. Marc Aillet, warnte vor der „extremen Schwere“ des Projekts und den „schrecklichen Konsequenzen“, die seine Annahme mit sich bringen könnte.

Auch aus dem zivilen Bereich erhoben sich kritische Stimmen. Ludovine de la Rochère, Präsidentin der Union der Familien und der Bewegung La Manif pour Tous, verurteilte das, was sie als „ideologischen Extremismus“ bezeichnete, und warnte, dass das Gesetz „skandalös und gefährlich“ sei. „Würdevoll leben“, betonte sie, erfordere die Stärkung der Begleitung und Solidarität, nicht die Institutionalisierung des herbeigeführten Todes.

Ein offenes Debatten über Würde und die Rolle des Staates

Mit dieser zweiten Genehmigung in der Nationalversammlung kehrt das Vorhaben zum Senat zurück. Der Anstieg der Gegenstimmen im Vergleich zur ersten Lesung zeigt, dass die Kontroverse nicht geschwunden ist.

Die Diskussion in Frankreich geht über den rein sanitären Bereich hinaus. Im Spiel steht die Konzeption der menschlichen Würde selbst und die Rolle des Staates gegenüber dem vulnerablen Leben. In der christlichen Tradition hängt die Würde nicht von der Autonomie oder dem Grad des Leids ab, sondern vom inneren Wert jedes menschlichen Lebens, das bis zu seinem natürlichen Ende begleitet und geschützt werden muss.

Die Debatte, fern davon, abgeschlossen zu sein, tritt nun in eine neue parlamentarische Phase in einem Land, das sich einer Entscheidung mit tiefgreifenden anthropologischen und moralischen Implikationen gegenübersieht.

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