Die deutschen Bischöfe genehmigen die Statuten der «Synodalen Konferenz» trotz Warnungen aus Rom

Die deutschen Bischöfe genehmigen die Statuten der «Synodalen Konferenz» trotz Warnungen aus Rom

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat in ihrer Frühjahrsvollversammlung —die vom 23. Februar bis zum 26. dieses Monats in Würzburg stattfand— den Statut der zukünftigen „Synodalen Konferenz“ genehmigt, ein Organ, das gedacht ist, um dem umstrittenen Synodalen Weg strukturelle Kontinuität zu geben. Nun wird der Text nach Rom zur recognitio geschickt, da er die Genehmigung des Heiligen Stuhls erfordert.

Ein permanentes Organ zur Institutionalisierung des Synodalen Wegs

Die neue Synodale Konferenz soll sich als stabiles Organ etablieren, in dem Bischöfe und Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) die Beratung und strategische Orientierung zu zentralen Fragen für die Zukunft der Kirche in Deutschland teilen.

Der ZdK hatte den Statut bereits im November 2025 genehmigt. Mit der nun erfolgten Unterstützung der Bischöfe betritt das Projekt seine delikateste Phase: die Prüfung durch den Heiligen Stuhl.

Der zentrale Punkt ist nicht rein organisatorisch, sondern ekklesiologisch. Aus Rom wurden in den letzten Jahren explizite Warnungen vor der Schaffung nationaler Strukturen mit Kompetenzen formuliert, die die eigene Gewalt der Bischöfe beeinträchtigen oder das hierarchische Gleichgewicht der Kirche verändern könnten. Der vorherige Versuch, einen „Synodalen Rat“ mit Entscheidungsbefugnis zu schaffen, stieß auf direkte Einwände des Vatikans. Die Änderung der Bezeichnung und einige formale Anpassungen beseitigen nicht die grundlegende Frage: ob ein gemischtes Organ in der Praxis das episkopale Regieren bedingen kann.

Wechsel des Präsidenten, Kontinuität der Struktur

Obwohl die Wahl von Heiner Wilmer einen Wechsel in der Präsidentschaft markiert, deuten andere Bewegungen in der Vollversammlung auf eine klare institutionelle Kontinuität hin.

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In derselben Versammlung wurden in ihren Ämtern bestätigt: die Generalsekretärin der DBK, Beate Gilles, die erste Frau in diesem Amt seit 2021 —als der vorherigen Präsidenten Bätzing nahestehend betrachtet— und Kopp, Sprecher seit 2009, der 2024 zum Berater des Dikasteriums für die Kommunikation ernannt wurde und nun erneut Sprecher der DBK ist.

Rom vor einer Entscheidung, die über Deutschland hinausgeht

Die Genehmigung des Statuts impliziert nicht dessen automatischen Inkrafttritt mit voller kanonischer Gültigkeit. Damit eine solche Struktur echte rechtliche Wirkungen hat, muss sie überprüft und explizit vom Heiligen Stuhl anerkannt werden.

Die Debatte ist nicht mehr ausschließlich deutsch. Wenn eine Bischofskonferenz Organe konsolidiert, die de facto die Ausübung des episkopalen Regierens verändern oder doktrinäre Dynamiken erzeugen, die abweichend sind, betrifft die Frage die ekklesiale Gemeinschaft als Ganzes.

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Die Entscheidung, die Rom trifft, wird nicht nur die Zukunft der Synodalen Konferenz markieren, sondern auch den effektiven Umfang der päpstlichen Autorität gegenüber nationalen Prozessen, die den Weg der vollendeten Tatsachen gehen.

Quelle: Katholisch.de

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