Das Kassationsgericht von Rabat (Marokko) hat ein endgültiges Urteil gefällt, das die letzte Berufung der Gesellschaft Alhambra SARL ablehnt und die Nichtigkeit des Vertrags bestätigt, den sie mit dem Erzbistum von Tanger zur Errichtung und Ausbeutung der sogenannten Escuela Alhambra auf Grundstücken, die der katholischen Kirche gehören, abgeschlossen hat. Vom 17. Februar datiert, schließt diese Entscheidung auf zivilrechtlichem Wege einen langwierigen und öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit ab.

Ein Konflikt, der seit 2022 eskaliert ist
Der sogenannte „Alhambra-Fall“ entstand im Juni 2022, als das Erzbistum und die Bauträgergesellschaft, die von der Unternehmerfamilie González Ceballos geführt wird, eine Vereinbarung unterzeichneten, um Grundstücke in der Nähe der Kathedrale von Tanger zu pachten, mit dem Ziel, eine Privatschule zu errichten, die – laut der Firma – Unterricht auf Spanisch, Französisch, Arabisch und Englisch anbieten sollte. Nach Monaten bürokratischer Abwicklung, Genehmigungen und Bauarbeiten wurde die Eröffnung durch tiefe rechtliche Differenzen zwischen den Parteien blockiert.
Schwere Vorwürfe und kirchliche Verteidigung
Im August 2024 erstattete die Firma Strafanzeige gegen den Erzbischof Emilio Rocha Grande wegen mutmaßlicher „Betrugs, Fälschung und Erpressung“ und behauptete, dass das Erzbistum trotz investierter Mittel und erhaltener Genehmigungen die Eröffnung der Schule verweigert und Bedingungen gefordert habe, die der Bauträger als missbräuchlich ansah.
Am nächsten Tag gab das Erzbistum selbst eine Erklärung heraus, in der es solche Vorwürfe kategorisch ablehnte, sie als verwerflich und unbegründet bezeichnete und ankündigte, vor dem marokkanischen Gericht eine Klage eingereicht zu haben, um die Nichtigkeit des Vertrags wegen schwerwiegender Mängel in Form und Inhalt festzustellen.
Widersprüchliche Urteile und Berufungen
Im Jahr 2025 fällte ein Zivilgericht erster Instanz ein Urteil, das das Erzbistum verpflichtete, den Vertrag zu formalisieren und eine Entschädigung für Schäden und Nachteile zu zahlen, was in der katholischen Gemeinde Besorgnis auslöste, da das Erzbistum einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung ausgesetzt war.
Das Erzbistum legte sofort Berufung ein und argumentierte, dass der Vertrag von Anfang an durch Unregelmäßigkeiten in der Vertretung und fehlende Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen für kirchliche Güter vitiert sei. Im Juni 2025 hob das Berufungsgericht von Tanger den Vertrag auf und bestätigte die These, dass er keine solide rechtliche Grundlage hatte.
Endgültiger Sieg und rechtliche Bewertung
Nun mit dem Urteil des Kassationsgerichts ist die Position des Erzbistums endgültig bestätigt. Das Obergericht hat die Berechtigung der von der Kirche eingeleiteten gerichtlichen Maßnahme zur Wahrung der Legalität in der Verwaltung ihrer Güter anerkannt und die Argumente der Firma abgewiesen, wodurch der zivilrechtliche Weg des Streits geschlossen wird.
Dieses Urteil macht nicht nur den streitigen Vertrag ungültig, sondern bekräftigt auch die Befugnis des Erzbistums von Tanger, seine Vermögensrechte vor rechtlich fehlerhaften Vereinbarungen zu schützen. Die Verteidigung der Integrität kirchlicher Güter ist eine Verpflichtung, die nicht vernachlässigt werden kann, wenn begründete Zweifel an der Gültigkeit der getroffenen Handlungen bestehen.
Konkrete Konsequenzen
Das Schulzentrum Escuela Alhambra hat seine Türen nie geöffnet und bleibt seit vor Beginn des Schuljahrs 2024-2025 geschlossen, was die Erwartungen von Familien enttäuscht hat, die mehr als 250 Schüler eingeschrieben hatten, und erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen in Tanger verursacht hat.