Internationale Kampagne fordert Brüssel auf, Abtreibungsfinanzierung zwischen Ländern zu stoppen

Internationale Kampagne fordert Brüssel auf, Abtreibungsfinanzierung zwischen Ländern zu stoppen

Verschiedene europäische pro-life-Organisationen haben eine internationale Kampagne gestartet, um die Möglichkeit zu verhindern, dass die Europäische Union grenzüberschreitende Reisen finanziert, um Zugang zu Abtreibungen in Ländern mit permissiveren Gesetzen zu erhalten.

Die Initiative, vorangetrieben von der Föderation One of Us, entsteht nach der Resolution, die vom Europäischen Parlament im Dezember 2025 verabschiedet wurde, zur Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Mi voz, mi elección“, die die Schaffung von EU-finanzierten Mechanismen vorschlägt, um den Zugang zu Abtreibungsdiensten zwischen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die Kontroverse über die Kompetenzen der EU

Wie die Initiatoren der Kampagne „No al turismo del aborto“ erklären, würde der Vorschlag es einer Frau ermöglichen, Finanzierung für eine Reise in ein anderes EU-Land zu beantragen, wo die Regelungen in Bezug auf Fristen oder entkriminalisierende Voraussetzungen weiter gefasst sind.

Die pro-life-Organisationen argumentieren, dass diese Resolution eine Überschreitung der gemeinschaftlichen Kompetenzen darstellt. Sie betonen, dass die Regulierung des Aborts in den nationalen Bereich fällt, sowohl im öffentlichen Gesundheitswesen als auch, in einigen Ländern, im Strafrecht, und dass die Maßnahme das in den europäischen Verträgen verankerte Subsidiaritätsprinzip untergraben würde.

In dem an die Europäische Kommission, das Exekutivorgan der EU, gerichteten Brief erinnern die Initiatoren daran, dass die geltenden Verträge ausdrücklich die Harmonisierung nationaler Gesetzgebungen in diesem Bereich ausschließen.

Der rechtliche Umfang der Initiative

Die Initiatoren betonen, dass die Europäische Bürgerinitiative „Mi voz, mi elección“ zwar die formalen Anforderungen erfüllt hat, dies die Kommission jedoch nicht verpflichtet, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Sie erinnern zudem daran, dass eine EBI keine neuen Kompetenzen für die Union schafft, sondern lediglich verlangt, dass die Kommission den Vorschlag prüft und eine begründete Antwort abgibt.

Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass die vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution politischen Charakter hat und keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet.

Wie sie warnen, könnte der Vorschlag, falls er in europäische Gesetzgebung umgewandelt würde, in der Praxis zu einer generalisierten Anwendung der permissiveren Regelungen führen, indem er den grenzüberschreitenden Zugang mit gemeinschaftlichen Mitteln erleichtert.

Das Präzedenzfall der Initiative One of Us

Die aktuelle Kampagne knüpft an die vorherige Erfahrung der Bewegung One of Us an, die 2014 eine Europäische Bürgerinitiative förderte, um die Finanzierung von Aktivitäten zu verhindern, die die Zerstörung menschlicher Embryonen beinhalten.

Dieser Text sammelte fast zwei Millionen Unterschriften und wurde zur EBI mit der größten Bürgerunterstützung in der Geschichte der Europäischen Union. Die Europäische Kommission wies den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass keine Kompetenz in der Sache bestehe.

Die neue Debatte belebt somit die Diskussion über die Grenzen des Handelns der gemeinschaftlichen Institutionen in bioethischen Fragen und über das Gleichgewicht zwischen nationaler Souveränität und gemeinsamen Politiken innerhalb der Europäischen Union wieder auf.

Hilf Infovaticana, weiter zu informieren