Die Justiz verpflichtet den Stadtrat von Madrid, gezeugte Kinder im schulischen Bewertungssystem zu berücksichtigen

Die Justiz verpflichtet den Stadtrat von Madrid, gezeugte Kinder im schulischen Bewertungssystem zu berücksichtigen

Die Großfamilien in Madrid protestierten seit Monaten gegen eine kommunale Regelung, die ihrer Meinung nach sie direkt beim Zugang zu öffentlichen Kindergärten benachteiligte. In den Aufnahmeanträgen ist die Anzahl der Kinder ein entscheidender Faktor für die Bewertung, aber die Stadtverwaltung berücksichtigte nicht die gezeugten und noch ungeborenen Kinder, selbst wenn die Schwangerschaft medizinisch nachgewiesen war.

Diese administrative Praxis, die in den kommunalen Bewertungstabellen angewendet wurde, reduzierte die Punkte der Familien, die auf ein neues Kind warteten, und stellte sie im Nachteil gegenüber anderen Bewerbern. Die Asociación de Familias Numerosas de Madrid (AFNM) beschloss, gegen die Maßnahme vor Gericht zu ziehen, da sie der Ansicht war, dass sie die geltende Rechtsvorschrift und das Gleichheitsprinzip verletze.

Wie Europa Press am 11. Februar berichtet hat, hat das Juzgado de lo Contencioso-Administrativo nº 22 den von der Vereinigung eingelegten Einspruch teilweise zugunsten der Familien entschieden und ihnen in einem wesentlichen Punkt recht gegeben: Das gezeugte Kind muss zu vorteilhaften Zwecken in den Aufnahmeanträgen berücksichtigt werden.

Das Gezeugte muss zu vorteilhaften Zwecken als geboren gelten

Der Anwalt der AFNM, Íñigo Martínez de Artola Silva, hat erklärt, dass das Urteil die Ausschließung der gezeugten und noch ungeborenen Kinder aus der Bewertungstabelle für unangemessen hält. Das Urteil erinnert daran, dass das Gesetz festlegt, dass dem Gezeugten „zu allen vorteilhaften Zwecken als geboren gegolten werden soll“, und schließt daraus, dass die Nichtberücksichtigung das Gleichheitsprinzip und den konstitutionellen Schutz der Familie verletzt.

Folglich erkennt das Gericht das Recht der Großfamilien an, dass das gezeugte Kind bei der Bewertung für den Zugang zu den kommunalen Kindergärten berücksichtigt wird.

Ein Kriterium, das Punkte reduzierte und Familien benachteiligte

Die Ausschließung hatte unmittelbare praktische Auswirkungen: Da dieses Kind nicht in die Berechnung einfloss, erhielten die Familien weniger Punkte und konnten aus dem Aufnahmeantrag ausscheiden oder auf niedrigere Positionen in den Listen rutschen.

Aus Sicht der Vereinigung handelte es sich nicht um eine einfache technische Anpassung, sondern um eine Entscheidung, die echte Familien direkt betraf und ihr Recht auf eine Behandlung im Einklang mit der geltenden Rechtsvorschrift beeinträchtigte.

Sie fordern die Korrektur der Stadtverwaltung

Nach Bekanntgabe des Urteils hat die Asociación de Familias Numerosas de Madrid das gerichtliche Urteil gefeiert und die Stadtverwaltung aufgefordert, die Bewertungstabellen umgehend zu korrigieren, um neue diskriminierende Situationen zu vermeiden.

Das Urteil verpflichtet nicht nur zur Überprüfung des bisher angewandten Kriteriums, sondern schafft auch einen relevanten Präzedenzfall zur rechtlichen Berücksichtigung des Gezeugten im Bereich der kommunalen Familienpolitik.

Hilf Infovaticana, weiter zu informieren