Mons. Eleganti macht eine Reflexion über die Realität der Kirche, das Anerkennen von Fehlern, die FSSPX und das Risiko eines Schismas

Mons. Eleganti macht eine Reflexion über die Realität der Kirche, das Anerkennen von Fehlern, die FSSPX und das Risiko eines Schismas

Der emeritierte Weihbischof von Chur, Mons. Marian Eleganti, hat auf seinem persönlichen Blog eine Reflexion mit dem Titel „Und Dennoch bleibt es ein Schisma“ („Und dennoch bleibt es ein Schisma“) veröffentlicht, in der er die aktuelle Situation der Kirche, die Möglichkeit neuer Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat durch die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) und die Notwendigkeit, die in den letzten Jahrzehnten entstandenen internen Probleme realistisch anzugehen, behandelt.

In seiner Analyse hält der schweizerische Prälat fest, dass eine Bischofsweihe ohne Mandat des Papstes eine automatische Exkommunikation mit sich bringt und einen schismatischen Akt darstellt. Zur Begründung zitiert er Kanon 1382 des Codex des Kanonischen Rechts, der festlegt, dass der Bischof, der ohne päpstliches Mandat weihen, sowie der, der die Weihe empfängt, in die Exkommunikation latae sententiae verfällt, die der Apostolischen See vorbehalten ist. Ebenso erinnert er an Kanon 1013, wonach „keinem Bischof erlaubt ist, jemanden zum Bischof zu weihen, wenn das päpstliche Mandat nicht zuvor feststeht“.

Jurisdiktion und sichtbare Konstitution der Kirche

Mons. Eleganti betont, dass das Mandat für eine Bischofsweihe unzweideutig durch ein päpstliches Dekret nachgewiesen werden muss und dass das Vorgehen ohne dieses Mandat eine praktische Verweigerung der Unterwerfung unter die Jurisdiktion des römischen Pontifex darstellt. In seiner Argumentation zitiert er die Enzyklika Mystici Corporis von Pius XII., die die jurisdiktionale Grundlage des kirchlichen Amtes unterstreicht, und erinnert an das Konzil von Trient, das jene anathema erklärte, die Bischöfe unterstützen, die nicht „legitim geweiht oder von kanonischer kirchlicher Autorität gesandt“ wurden.

Laut dem emeritierten Bischof ist die sichtbare und juristische Struktur der Kirche Teil ihrer göttlichen Konstitution und kann nicht durch eine praktische Autonomie ersetzt werden, die auf einseitigen Entscheidungen basiert.

Die Situation der FSSPX

In seiner Reflexion hält Mons. Eleganti fest, dass die FSSPX eine Position der Selbstverwaltung einnimmt, die im Falle neuer Weihen ohne päpstliches Mandat eine jurisdiktionale Loslösung vom Papst bedeuten würde. Sein Urteil ist, dass äußere Gesten wie die Erwähnung des Pontifex in der eucharistischen Fürbitte oder die Bekundung doktrinaler Anhänglichkeit keine praktische Bruchstelle im juristischen Bereich ausgleichen könnten.

Der Prälat interpretiert diese mögliche Handlung als reales Risiko eines Schismas, verstanden als die Verweigerung der Unterwerfung unter die Autorität des römischen Pontifex im juristischen Orden.

Fehler anerkennen und die Krise angehen

Gleichzeitig beschränkt Mons. Eleganti seine Reflexion nicht auf die disziplinarische Frage. Er weist darauf hin, dass die kirchliche Autorität bestimmte Kritiken bezüglich der Entwicklung der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ernst nehmen sollte. Insbesondere erwähnt er die liturgische Reform, die ökumenischen und interreligiösen Bemühungen sowie die doktrinale Situation in einigen europäischen Ländern.

Der Bischof bezieht sich ausdrücklich auf den deutschen Kontext, wo der sogenannte „synodale Weg“ nach seiner Bewertung Ansätze fördert, die von der traditionellen katholischen Lehre entfernt sind. In diesem Sinne fordert er, dass doktrinale Abweichungen klar angegangen und begangene Fehler anerkannt werden.

Aufruf zum Gebet und zur Klarheit

Im abschließenden Teil seines Artikels äußert Mons. Eleganti seinen Wunsch, dass der Papst und die Kardinäle die Situation der Kirche realistisch angehen und Reformen sowie doktrinale Klärungen einleiten. Gleichzeitig unterscheidet er diese notwendigen Klärungen von der in den letzten Jahren geförderten Synodalität, die er für unzureichend hält, um auf die Glaubenskrise zu antworten.

Der Prälat schließt mit einem Aufruf zum Gebet und zum authentischen Hören des Heiligen Geistes ab und warnt vor der Gefahr, den menschlichen Willen mit dem Willen Gottes zu verwechseln.

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