Der Fortschritt des Deutschen Synodalen Wegs hin zur Schaffung einer permanenten Synodalen Konferenz mit Aufsichtsfunktionen bei der Umsetzung ihrer Beschlüsse in den Diözesen hat interne Spannungen unter den Bischöfen selbst offenkundig gemacht, einschließlich des expliziten Widerstands eines ihrer Hauptbefürworter, Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, der offen ausrief: „Ich will das nicht!“, und damit seinen Ablehnung gegenüber der Schaffung einer nationalen Instanz ausdrückte, die die Bischöfe beaufsichtigt und in das Leben der Diözesen eingreift.
Laut einer Analyse, die von kath.net veröffentlicht wurde, hat die jüngste Abstimmung, die Mechanismen des monitoring — der Aufsicht — über die Diözesanbischöfe einführt, einen grundlegenden Widerspruch zutage gefördert: einen synodalen Prozess, dessen Befürworter behaupten, dass seine Beschlüsse nicht bindend sind, der aber gleichzeitig Strukturen der Kontrolle über diejenigen etabliert, die sie nicht umsetzen.
Vom Befürworter des Prozesses zum Kritiker des Ergebnisses
Marx war einer der Hauptbefürworter des Synodalen Wegs von seinem Beginn im Jahr 2019 an, zusammen mit dem damaligen Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Der Prozess, der als Reaktion auf die Missbrauchskrise und als Plattform für strukturelle Reformen konzipiert wurde, hat mehr als 150 Seiten an Beschlüssen zu Themen wie dem priesterlichen Zölibat, der Laienpredigt und der Rolle der Frau in der Kirche hervorgebracht.
Allerdings scheint die Genehmigung des Kontrollmechanismus über die Bischöfe eine rote Linie sogar für den Kardinal markiert zu haben. Das System verpflichtet die Diözesen, mitzuteilen, welche Beschlüsse sie umgesetzt haben und welche nicht, wobei jeder Bischof sich vor der neuen Synodalen Konferenz rechtfertigen muss.
Paradoxerweise sieht die genehmigte Struktur eine Zusammensetzung vor, in der die Bischöfe gegenüber Laienvertretern, die mit dem ZdK verbunden sind, in der Minderheit wären, was Entscheidungen ermöglichen würde, ohne dass die Prälaten ein effektives Vetorecht haben.
Ein kontroverse Abstimmung
Die Abstimmung erreichte formell die geforderte Zweidrittelmehrheit, aber durch eine umstrittene Zählweise: Enthaltungen wurden als nicht abgegebene Stimmen betrachtet, was es ermöglichte, dass 21 Ja-Stimmen für die qualifizierte Mehrheit ausreichten, obwohl Deutschland derzeit 59 Bischöfe zählt. Von den 47 Anwesenden stimmten nur 33 ab, was den tatsächlichen Schwellenwert auf 22 Stimmen erhöht hätte, wenn ein gewöhnliches Kriterium angewendet worden wäre.
Ein grundlegendes ekklesiologisches Problem
Die Beschlüsse des Synodalen Wegs haben keinen bindenden Charakter und stehen in einigen Fällen im Konflikt mit der Lehre der Kirche. Kein Bischof ist kanonisch verpflichtet, sie umzusetzen. Dennoch führt das neue System einen Mechanismus der öffentlichen Kennzeichnung ein, der in der Praxis als Form der politischen und medialen Kontrolle funktioniert.
Aus Sicht der Kirche wirft dieses Modell ein schwerwiegendes Problem auf. Der Heilige Stuhl hat wiederholt daran erinnert, dass synodale Organe streng beratend sind, keine Entscheidungsbefugnis haben und keine Aufsicht über die Bischöfe ausüben können, deren Autorität aus dem apostolischen Orden abgeleitet ist.
Finanzen und Laienmacht
Ein weiterer der kontroversesten Aspekte ist die mögliche Zuweisung von Kompetenzen in Finanzfragen an die Synodale Konferenz, einschließlich einer Rolle des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) bei der Kontrolle des Budgets des Verbands der Deutschen Diözesen (VDD). Verschiedene Kanonisten haben darauf hingewiesen, dass dem ZdK kein kirchenrechtlicher Status zusteht, was diesen Vorschlag besonders problematisch macht.
Obwohl die Bischöfe sich zu Recht auf Experten und beratende Organe stützen, legt das Kirchenrecht klar fest, dass die ultimative Verantwortung für die diözesanen Güter beim Bischof liegt, dessen Unterschrift für die Gültigkeit wirtschaftlicher Akte unerlässlich ist.
In Erwartung Roms
Die Statuten der zukünftigen Synodalen Konferenz müssen noch von der Deutschen Bischofskonferenz genehmigt und anschließend an den Heiligen Stuhl gesandt werden. Es gibt die Erwartung, dass Rom ein Modell nicht genehmigen wird, das Kontroll- oder Aufsichtsfunktionen einführt, die mit der katholischen Ekklesiologie unvereinbar sind, obwohl einige deutsche Bischöfe hoffen, dass der Text kanonisch „korrigiert“ werden kann.
In der Zwischenzeit bleibt das Paradoxon bestehen: Kardinal Marx lehnt eine Kontrollstruktur ab, die der Synodale Weg selbst — dessen Befürworter er war — letztendlich entworfen hat. Ein Widerspruch, der die ekklesiale Machbarkeit dieses Prozesses und seine Vereinbarkeit mit der Gemeinschaft der Kirche offenlegt.