Chile rückt der Verbot der Leihmutterschaft näher

Chile rückt der Verbot der Leihmutterschaft näher

Chile könnte zu einem der wenigen Länder in Lateinamerika werden, die die Leihmutterschaft ausdrücklich verbieten. Die Familienkommission der Abgeordnetenkammer hat einstimmig ein Gesetzesvorhaben genehmigt, das darauf abzielt, diese Praxis auszurotten, da sie als wider der Menschenwürde und als Form der Kommerzialisierung des Körpers der Frau und des ungeborenen Kindes betrachtet wird.

Ein ungewöhnlicher breiter Rückhalt

Die Initiative wurde im Allgemeinen mit neun Stimmen zugunsten genehmigt, von Abgeordneten aus Linken, Zentrum und Rechten, ein Konsens, der im aktuellen chilenischen politischen Szenario selten ist. Das Vorhaben basiert auf einer klaren Diagnose: Die Leihmutterschaft ist keine neutrale Technik der assistierten Reproduktion, sondern eine Praxis, die die Mutterschaft zu einem vertraglichen Objekt macht und das Kind zum Ergebnis eines kommerziellen Abkommens.

Dieser breite Rückhalt wird als explizite Anerkennung interpretiert, dass die Leihmutterschaft grundlegende ethische und rechtliche Probleme aufwirft, die ideologische Unterschiede überschreiten.

Die Mutterschaft wird nicht vermietet: Nichtigkeit der Verträge

Einer der zentralen Punkte des Vorhabens ist die Erklärung der Nichtigkeit von Rechts wegen der Verträge über Leihmutterschaft. Das Vorhaben legt ferner fest, dass die mütterliche Abstammung ausschließlich durch die Geburt bestimmt wird, und schließt damit die Tür für jede rechtliche Anerkennung privater Abkommen, die die Mutterschaft übertragen wollen.

Mit dieser Vorschrift will die Gesetzgebung ein grundlegendes Prinzip bekräftigen: Die Mutterschaft kann nicht Gegenstand einer Übertragung, eines Kaufs oder einer Vermietung sein, und die Bindung zwischen Mutter und Kind kann nicht Verträgen untergeordnet werden.

Straftaten und strafrechtliche Sanktionen

Die Initiative stuft die Vermittlung, Förderung, Organisation und Kommerzialisierung der Leihmutterschaft als Straftat ein. Die vorgesehenen Strafen umfassen Geldstrafen und Freiheitsstrafen, insbesondere in Fällen, in denen die Ausnutzung der Vulnerabilität von Frauen oder die Beteiligung von Gesundheitsfachkräften festgestellt wird.

Darüber hinaus integriert das Vorhaben präventive Maßnahmen im sanitären und Adoptionsbereich. Darunter fällt das Verbot der Übertragung von Eizellen mit reproduktiven Zwecken im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und das Verbot der Adoption durch Personen oder Paare, die an solchen Abkommen teilgenommen haben, um zu verhindern, dass die Adoption zu einem indirekten Weg wird, um die Praxis zu legitimieren.

Nächste parlamentarische Bearbeitung

Nach ihrer Genehmigung in der Kommission muss das Vorhaben in den kommenden Monaten in der Kammer der Abgeordneten debattiert und abgestimmt werden. Wenn es diese Etappe übersteht, geht es an den Senat, wo die legislative Bearbeitung fortgesetzt wird.

Die parlamentarische Debatte wird durch das Argument konterkariert, dass die Leihmutterschaft in einigen Kreisen als Ausdruck von „reproduktiven Rechten“ dargestellt wird, gegenüber einer wachsenden kritischen Strömung, die ihre ethischen und sozialen Implikationen anprangert.

Eine Debatte mit internationalem Echo

Die chilenische Debatte fügt sich zudem in einen breiteren internationalen Kontext ein. Papst Leo XIV hat die Frage am 9. Januar 2026 explizit angesprochen, als er sich an das Diplomatische Korps wandte, und die Leihmutterschaft angeprangert, da sie die Schwangerschaft zu einem verhandelbaren Dienst macht und die Würde sowohl des Kindes – reduziert auf ein Produkt – als auch der Mutter verletzt, deren Körper und mütterliche Berufung instrumentalisiert werden.

Die Situation in Lateinamerika

In den meisten Ländern Lateinamerikas ist die Leihmutterschaft nicht gesetzlich geregelt. Nur die mexikanischen Bundesstaaten Tabasco und Sinaloa berücksichtigen sie in ihren Zivilgesetzbüchern, während Brasilien und Uruguay sie in sehr eingeschränkter Form erlauben. Im Gegensatz dazu sind die mexikanischen Bundesstaaten San Luis Potosí und Querétaro die einzigen, die sie ausdrücklich verbieten.

Wenn die Initiative erfolgreich ist, würde Chile dieser kleinen Gruppe beitreten und eine klare Position gegenüber einer Praxis einnehmen, die zunehmend wegen ihres Einflusses auf die Menschenwürde und das Konzept der Familie selbst in Frage gestellt wird.

Hilf Infovaticana, weiter zu informieren