Britische Jesuiten entfernen den Kaplan von Oxford im Jahr 2025 und beauftragen eine unabhängige Überprüfung

Britische Jesuiten entfernen den Kaplan von Oxford im Jahr 2025 und beauftragen eine unabhängige Überprüfung

Der Fall des P. Damian Howard SJ, bis vor Kurzem leitender katholischer Kaplan an der University of Oxford, gewinnt neue Aspekte nach der offiziellen Antwort der Jesuiten in Großbritannien. Der Orden bestätigt nun, dass der Priester im August 2025 vom Ministerium suspendiert wurde wegen unangemessenen beruflichen Verhaltens nach einer Beschwerde, die, wie er angibt, von seinem Safeguarding-Team untersucht und „begründet“ wurde. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass eine unabhängige Überprüfung beauftragt wurde und man auf ihre Empfehlungen wartet.

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In ihrer Erklärung detaillieren die Jesuiten, dass die Safeguarding-Untersuchung Interviews und die Prüfung dokumentierter Interaktionen umfasste. Basierend auf ihren Schlussfolgerungen behaupten sie, dass sofortige Maßnahmen ergriffen wurden: Howard zu bitten, sich zurückzuziehen und kein Ministerium auszuüben. Der Orden erklärt auch, dass das untersuchte Verhalten „unangemessen“ und „völlig inakzeptabel“ war.

Parallel dazu haben lokale Medien in Oxford die Bestätigung aufgenommen, dass die laufende externe Überprüfung mit der Catholic Safeguarding Standards Agency (CSSA) verbunden ist, der Organisation, die in England und Wales geschaffen wurde, um die Standards für Safeguarding zu überwachen und zu verbessern.

Die Aktualisierung bringt auch eine besonders sensible Front: die der Kommunikation und Dokumentation des Falls. The Catholic Herald berichtet, dass ein Teil der Verwirrung darüber, ob die Angelegenheit „minimiert“ wurde, aus terminologischen Unterschieden zwischen dem initialen telefonischen Bericht und der späteren Dokumentation entstanden sein könnte, was zu Missverständnissen führte. Laut demselben Medium behauptet der Beschwerdeführer, dass er wiederholte Erklärungen zu diesen Diskrepanzen verlangt habe und auf Schweigen gestoßen sei, und er behauptet außerdem, dass die CSSA ihm mitgeteilt habe, dass die Referenzbedingungen der unabhängigen Überprüfung bestimmte Aspekte des Falls nicht untersuchen könnten.

Dieselbe Information enthält einen besonders ernsten Vorwurf: Der Beschwerdeführer versichert, dass ein Jesuit ihn in Telefonaten gedrängt habe, nicht zur Polizei zu gehen, und dass er seine Bedenken schriftlich in einer E-Mail vom 16. September übermittelt habe. Es handelt sich vorerst um eine Behauptung des Beschwerdeführers, die nicht öffentlich vom Orden bestätigt wurde, aber die Anforderungen an die externe Überprüfung erhöht: nicht nur wegen des Geschehenen, sondern auch wegen der Art und Weise, wie der Umfeld des Prozesses gehandhabt wurde.

Das entscheidende Element ist der tatsächliche Umfang der unabhängigen Überprüfung und die Klarheit, mit der die Kriterien für Berichterstattung, Dokumentation und Begleitung des Beschwerdeführers erklärt werden. In Sachen Safeguarding sind terminologische Nuancen und „Vokabelunterschiede“ kein geringfügiges Detail: Sie können das Vertrauen in die Institution bestimmen, insbesondere wenn der Fall eine öffentliche Figur und ein universitäres Umfeld betrifft.

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