Der französische Senat lehnt den zentralen Artikel des Textes über Euthanasie ab: Was passiert jetzt?

Der französische Senat lehnt den zentralen Artikel des Textes über Euthanasie ab: Was passiert jetzt?

Am 21. Januar gab der französische Senat eine unerwartete Wendung in der Bearbeitung des Gesetzes zur sogenannten medizinischen Hilfe beim Sterben. Die Senatoren lehnten Artikel 4 klar ab, den Abschnitt, der die notwendigen Bedingungen für die Einführung der Euthanasie und des assistierten Suizids festlegte. Die Ablehnung lässt den Text ohne seinen operativen Kern und erschwert den Weg einer Reform, die die Regierung vorantreiben möchte.

Der abgelehnte Artikel war der, der definiert, wer Zugang zur medizinischen Hilfe beim Sterben haben könnte und unter welchen Umständen. Ohne diese Bedingungen bleibt der Vorschlag in seinem praktischen Teil zerschlagen, auch wenn der Rest des Gesetzestexts seinen parlamentarischen Weg fortsetzt. Der Vorfall zeigt zudem, dass der Senat das Thema aus einer anderen Logik diskutiert als die Nationalversammlung, mit einer Tendenz zu einem restriktiveren Rahmen.

Ein Ablehnung aus unterschiedlichen Gründen

Die Wendung lässt sich durch eine Kombination von Ablehnungen erklären, die in der Praxis zusammenfielen. Einige Senatoren, die für eine Legalisierung sind, hielten die debattierte Version für unzureichend, während die Gegner das Prinzip selbst ablehnten, den provozierten Tod als sanitäre Antwort zu normalisieren. Dieser Zusammenstoß ließ den Artikel ohne Mehrheit. Das Portal France Catholique hob genau diese Konvergenz als eines der Elemente hervor, die zum unerwarteten Ergebnis führten, aber

Die Gewissensklausel wird auf Institutionen ausgeweitet

Parallel dazu genehmigte der Senat eine Änderung, die die Tür für eine Gewissensklausel für medizinisch-soziale Einrichtungen öffnet, die nicht wollen, dass die Hilfe beim Sterben in ihren Räumlichkeiten praktiziert wird, mit der Verpflichtung, den Patienten bei Beibehaltung seiner Anfrage zu einer anderen Struktur zu leiten. Die Maßnahme zielt darauf ab, Institutionen, einschließlich konfessioneller, vor möglichem Druck im Falle einer zukünftigen Legalisierung zu schützen.

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Was nun mit dem Gesetz passiert

Der Senat muss sich am 28. Januar mit einer globalen Abstimmung über den gesamten Text äußern. Danach würde der Vorschlag zur Nationalversammlung zurückkehren, und im Falle einer Uneinigkeit würde die Diskussion zwischen beiden Kammern fortgesetzt. Wenn die Blockade anhält, kann die Regierung eine gemischte paritätische Kommission einberufen, um eine Kompromissformulierung zu versuchen.

Die Referendumsoption rückt wieder in den Horizont

Im Hintergrund bleibt eine politische Möglichkeit präsent, die Macron erwähnt hat, falls die Debatte ins Stocken gerät. Die Einberufung eines Referendums, damit sich die Franzosen direkt äußern. Die Idee ist aus juristischer und politischer Sicht kontrovers, wurde aber als Ausweg im Falle einer parlamentarischen Verzögerung vorgeschlagen und steht als Option auf dem Brett für die Zukunft dieses Gesetzes in Frankreich.

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