Msgr. Schneider bittet Leo XIV um eine „Apostolische Konstitution“, um die traditionelle Messe zu befreien

Msgr. Schneider bittet Leo XIV um eine „Apostolische Konstitution“, um die traditionelle Messe zu befreien

Monsignore Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana (Kasachstan), hat erklärt, dass er persönlich Papst Leo XIV die Promulgation einer Apostolischen Konstitution über die traditionelle lateinische Messe vorgeschlagen hat, um die Koexistenz der beiden Formen des römischen Ritus zu „regulieren“ und Einschränkungen wie die durch Traditionis custodes auferlegten zu beseitigen. In einem Interview mit Christopher P. Wendt (Bruderschaft Unserer Lieben Frau von Fatima) betont Schneider, dass es nicht opportun wäre, mit einem „Anti-Motu-proprio“ zu reagieren, sondern das Thema auf ein feierlicheres Dokument mit klaren juristischen Normen zu heben.

„Kein Anti-Motu-proprio, sondern ein feierlicheres Dokument“

Schneider erklärt, dass die langfristige Lösung nicht darin bestünde, Traditionis custodes „direkt aufzuheben“, sondern in einem juristischen Akt höheren Ranges als ein Motu proprio. Nach seiner Auffassung sollte der Papst ein Dokument „über“ solchen Texten erlassen, um einen neuen und stabilen Rahmen zu schaffen.

In seinen Worten wäre das Ziel eine „feierliche Regularisierung“, die vollständige Freiheit und eine „friedliche Koexistenz“ beider Formen „ohne Einschränkungen oder Hindernisse“ gewährleistet.

Was sich in der Praxis ändern würde: Grenzen für die einschränkende Macht der Bischöfe

Der konkreteste Punkt des Arguments ist juristisch und pastoral: Schneider erklärt, dass, wenn der Papst diesen Rahmen durch päpstliches Recht festlegen würde, ein Bischof die Feier der traditionellen Liturgie nicht verbieten oder einschränken könnte, wo immer ein Priester sie legitim feiern wollte.

Im Dialog wird der Fall von Charlotte (North Carolina, USA) als Beispiel für kürzliche Konflikte über Feiern des Missale von 1962 zitiert. Schneiders These ist, dass der neue Text festlegen sollte, dass der Bischof kein „größeres Recht“ hätte, die traditionelle Form einzuschränken, als den Novus Ordo zu verbieten.

„Zwei ordentliche Formen“, nicht „außerordentliche“

Schneider geht über die übliche Sprache nach Summorum Pontificum hinaus und betont, dass beide als ordentliche Formen des römischen Ritus betrachtet werden sollten, nicht eine als „außerordentlich“. Damit möchte er die Idee eines stabilen Rechts von Priestern und Gläubigen stärken, die traditionelle Liturgie zu feiern und beizuwohnen.

Warum er eine Apostolische Konstitution vorschlägt

Der Bischof argumentiert, dass eine Apostolische Konstitution eine der feierlichsten Formen des Lehramts und der päpstlichen Regierung ist und juristische Normen aufnehmen kann. Deshalb sieht er sie als geeigneter an als ein Motu proprio, um den Konflikt endgültig zu schließen.

Als Beispiele nennt er, dass der heilige Pius V das Missale nach Trient durch eine Apostolische Konstitution erlassen hat und dass Paulus VI dasselbe mit dem Missale von 1969 getan hat.

Es ist klar, dass die liturgische Spannung nicht mit Slogans oder Effekthandlungen gelöst werden wird, sondern mit klaren und stabilen Entscheidungen, die Frieden und Gerechtigkeit im konkreten Leben der Pfarreien wiederherstellen. Vorläufig bleibt es abzuwarten, mit Geduld zu sehen, wie das Thema der Liturgie weitergeleitet wird.

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