Die Verteidigung des menschlichen Lebens vom Moment der Empfängnis an war einer der konstanten Säulen des Pontifikats von Heiligen Johannes Paul II. Es handelte sich nicht um eine nebensächliche Frage oder eine konjunkturelle Haltung, sondern um ein unantastbares moralisches Prinzip, das in magistrialen Dokumenten, öffentlichen Reden und apostolischen Reisen wiederholt wurde. Für den polnischen Papst war das Leben des Ungeborenen keine theoretische Abstraktion, sondern der entscheidende Test für die moralische Kohärenz der modernen Gesellschaften.
An diesem Tag der heiligen Unschuldigen erinnern wir uns an seinen ersten apostolischen Besuch in Spanien, wo Johannes Paul II sich mit einer Klarheit äußerte, die Jahrzehnte später immer noch anspricht. Vor einer Kultur, die zunehmend bereit ist, den Wert des menschlichen Lebens zu relativieren, stellte der Papst eine direkte Frage, ohne Umschweife oder Ambiguitäten:
«Wer würde die Verteidigung der unschuldigsten und schwächsten menschlichen Person leugnen? Der bereits empfangenen Person, obwohl noch nicht geboren».
Eine moralische Frage, keine ideologische
In jener gleichen Rede bezeichnete Johannes Paul II die Abtreibung als das, was sie aus moralischer Sicht ist: «eine schwerwiegende Verletzung der moralischen Ordnung». Er appellierte nicht an eine engstirnige konfessionelle Position, sondern an ein grundlegendes rationales Prinzip: Der direkte Tod eines Unschuldigen kann niemals legitimiert werden. Für den Pontifex bedeutete jedes rechtliche oder politische System, das die Beseitigung wehrloser menschlicher Leben duldet, erleichtert oder fördert, einen radikalen Widerspruch.
Der Papst ging noch weiter, indem er auf die Inkohärenz jener hinwies, die die menschliche Würde proklamieren, während sie dem Schutz des Verletzlichsten verweigern:
«Welchen Sinn hätte es, von der Würde des Menschen, von seinen grundlegenden Rechten zu sprechen, wenn man einen Unschuldigen nicht schützt?».
Die Frage war nicht rhetorisch. Johannes Paul II warnte, dass eine Gesellschaft, die die Abtreibung rechtfertigt, von innen heraus das Konzept der Menschenrechte untergräbt und sie zu Gunsten des Machthabers reduziert, anstatt zu objektiven Forderungen der Gerechtigkeit.
Die Verantwortung des Staates und der Institutionen
Die Rede des Papstes wies auch auf eine konkrete Verantwortung hin: die der öffentlichen Gewalten. Wenn der Staat die Abtreibung nicht nur entkriminalisiert, sondern sie finanziert, sie als «Dienstleistung» reguliert oder in die Gesundheitssysteme integriert, wird er zu einem aktiven Agenten einer schweren Ungerechtigkeit. So drückte es Johannes Paul II aus, als er jene anklagte, die «die Mittel, privaten oder öffentlichen Dienstleistungen zur Zerstörung wehrloser menschlicher Leben erleichtern».
Diese Anklage beschränkte sich nicht auf die individuelle Ebene. Sie zielte auf eine strukturelle Abdrift ab: die rechtliche und kulturelle Normalisierung der Beseitigung des Ungeborenen als Lösung für soziale, wirtschaftliche oder persönliche Probleme.
Ein aktuelles Magisterium
Die Worte, die Johannes Paul II in Spanien aussprach, gehören nicht der Vergangenheit an. Sie sind Teil eines kohärenten Magisteriums, das der Papst später in Dokumenten wie Evangelium vitae entwickelte, wo er feststellte, dass das Recht auf Leben die Grundlage aller anderen Rechte ist.
In einem kulturellen Kontext, der von der Ausbreitung der Abtreibung, der Euthanasie und anderen Formen der Missachtung des menschlichen Lebens geprägt ist, behält die Lehre von Heiligen Johannes Paul II ihre volle Aktualität. Seine Botschaft bleibt klar, und sie ist klar, weil sie auf einer elementaren Wahrheit beruht: Ohne den Schutz des Schwächsten gibt es keine echte menschliche Würde und keine wahre Gerechtigkeit.
