Deutschland genehmigt die Statuten des neuen nationalen Synodalorgans trotz der Vorbehalte des Vatikans

Deutschland genehmigt die Statuten des neuen nationalen Synodalorgans trotz der Vorbehalte des Vatikans

Der deutsche synodale Prozess hat einen neuen Schritt gemacht: Die Mitglieder des synodalen Komitees haben einstimmig am Samstag, den 22. November, die Statuten eines neuen permanenten nationalen Organs genehmigt, das als synodale Konferenz bezeichnet wird und dafür gedacht ist, dass Bischöfe und Laien gemeinsam beraten und entscheiden über Fragen nationalen Ausmaßes. Der Text, bestehend aus 12 Artikeln, stellt den bedeutendsten Fortschritt dar zur Struktur, die der synodale Weg Deutschlands seit 2019 geplant hat.

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Laut Informationen von The Pillar betont das einstimmig genehmigte Dokument, dass die neue Konferenz die verfassungsrechtliche Ordnung der Kirche respektiert und die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz wahrt, eine Formulierung, die darauf abzielt, die Bedenken des Vatikans zu besänftigen, der wiederholt gewarnt hat, dass Deutschland keine Befugnis hat, ein Organ zu schaffen, das die Regierungsstruktur der Kirche verändert.

Anpassungen, um einen Konflikt mit Rom zu vermeiden

Die Schaffung eines nationalen Organs mit beratenden und entscheidenden Funktionen war einer der kontroversesten Punkte des synodalen Weges. Im Januar 2023 teilte der Vatikan den deutschen Bischöfen mit, dass sie keine Befugnis haben, eine Struktur zu schaffen, die in der Praxis über der Bischofskonferenz stehen könnte. Der Heilige Stuhl warnte, dass dieser Vorschlag eine Veränderung der Regierungsform der Kirche bedeuten würde, was im Widerspruch zu dem steht, was das Zweite Vatikanische Konzil lehrt.

Trotz des Verbots fuhr das synodale Komitee fort und begann, Statuten für ein Organ zu entwerfen, das zwar als synodale Konferenz umbenannt wurde, aber die Idee eines permanenten nationalen Organs der Mitverantwortung beibehält.

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Das genehmigte Dokument enthält zahlreiche Korrekturen, die vom Erzbischof Filippo Iannone vorgeschlagen wurden, dem Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe, der kanonische Klärungen und Verweise auf das abschließende Dokument des Synods über die Synodalität beitrug.

Eine der sensibelsten Fragen war die Definition der Funktion des neuen Organs. Zunächst wurde festgelegt, dass die Konferenz berät und entscheidet über Fragen nationaler Bedeutung. Nach dem Einwand des Ständigen Rates der Bischofskonferenz wurde die Formulierung geändert und besagt nun, dass sie entscheidet gemäß den synodalen Entscheidungsprozessen, eine Nuance, die eine größere Übereinstimmung mit den römischen Richtlinien zeigen soll.

Der kontroverseste Punkt: die finanzielle Kontrolle der Diözesen

Die sichtbarste Spannung bei dem Treffen in Fulda entstand um die wirtschaftliche Rolle des neuen Organs. Ein Mitglied des Komitees schlug vor, dass die synodale Konferenz die Funktionen des VDD übernehmen solle, des Verbands der Diözesen Deutschlands, der für die finanzielle und administrative Koordination der 27 Diözesen verantwortlich ist. Der Vorschlag weckte sofortige Besorgnis bei mehreren Bischöfen, darunter Franz Jung von Würzburg und Udo Markus Bentz von Paderborn, die die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung der Laien an wirtschaftlichen Angelegenheiten anerkannten, aber ablehnten, dass das neue Organ die bestehenden Strukturen direkt ersetzen könne.

Schließlich genehmigte das Komitee eine gemäßigtere Erklärung, in der der Wunsch ausgedrückt wird, dass die Synodalität auch die wirtschaftliche Verwaltung des VDD durchdringe. Anstatt sofort Funktionen zu übernehmen, wird die synodale Konferenz Kriterien für Reformen empfehlen, die von der Bischofskonferenz geprüft werden sollen.

Reaktionen: Zufriedenheit unter den Befürwortern, Vorbehalte unter den Kritikern

Der Präsident der deutschen Bischöfe, Msgr. Georg Bätzing, feierte die Genehmigung der Statuten als einen historischen Moment. Er erklärte, dass der erreichte Konsens einen Fortschritt gegenüber den Spannungen des synodalen Weges darstelle, und äußerte den Wunsch, dass die Bischöfe, die sich zurückgehalten haben, sich schließlich einbringen. Er hob auch hervor, dass die Erfahrung des synodalen Komitees ihnen geholfen habe, eine andere Form der Zusammenarbeit zu entwickeln, indem sie aus den Konflikten und Wunden des vorherigen Prozesses lernten.

Die Präsidentin des ZdK, Irme Stetter-Karp, erklärte, dass die synodale Konferenz kein Papiertiger sein wird und betonte, dass die Laien ihr grundlegendes Prinzip gewahrt haben: gemeinsam mit den Bischöfen über Fragen nationalen Ausmaßes zu beraten und zu entscheiden.

Allerdings haben verschiedene Stimmen in den deutschen katholischen Medien Zweifel und Warnungen geäußert. Die Journalistin Regina Einig in Die Tagespost wies darauf hin, dass die diözesanen Räte, die für die Verwaltung der Kirchensteuer zuständig sind, ablehnen könnten, dass ihre Entscheidungen von einem nationalen Organ überprüft oder beeinflusst werden, dessen Mitglieder die lokale Realität nicht kennen. Der Theologe Benjamin Leven hält in einer Analyse, die in Communio veröffentlicht wurde, die Statuten für einen Zwischenschritt, der die Tür für eine schrittweise Erhöhung der Laienmacht offen lässt. Er warnt auch, dass mehrere relevante Details einem späteren Reglement überlassen werden, das wahrscheinlich nicht nach Rom gesandt wird, was Spannungen mit dem Heiligen Stuhl wiederbeleben könnte.

In der Zwischenzeit führt León XIV weiterhin private Treffen mit deutschen Bischöfen durch, was zeigt, dass die deutsche Akte weiterhin eines der angespannten Themen für den Vatikan ist.