Der Heilige Stuhl und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) haben am 12. November ein neues Treffen in Rom abgehalten, im Rahmen des Dialogprozesses, der nach dem ad limina-Besuch der deutschen Bischöfe im November 2022 begonnen wurde. Es handelt sich um das vierte formelle Treffen —nach den Sitzungen vom 26. Juli 2023, 22. März 2024 und 28. Juni 2024— das darauf abzielt, die Zukunft der Kirche in Deutschland zu besprechen und insbesondere die mögliche Schaffung eines neuen synodalen Organs.
Ein Treffen zur Definition einer „Synodalen Konferenz“
Laut der gemeinsamen Erklärung war das Treffen von einer „ehrlichen, offenen und konstruktiven“ Atmosphäre geprägt. Auf dem Tisch lag der Entwurf des Statuts für das in Deutschland vorgesehene synodale Organ, vorläufig als „Synodale Konferenz“ bezeichnet, eine Struktur, deren Natur, Zusammensetzung und Kompetenzen weiterhin Gegenstand intensiver Debatten zwischen Rom und den deutschen Bischöfen sind.
Von seiten der Römischen Kurie nahmen teil:
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Kardinal Víctor Manuel Fernández (Dikasterium für die Glaubenslehre)
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Kardinal Kurt Koch (Förderung der Einheit der Christen)
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Kardinal Pietro Parolin (Staatssekretariat)
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Kardinal Arthur Roche (Gottesdienst)
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Erzbischof Filippo Iannone, O.Carm. (Legislative Texte)
Die deutsche Delegation wurde angeführt von:
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Msgr. Georg Bätzing, Präsident der DBK
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Msgr. Stephan Ackermann
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Msgr. Bertram Meier
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Msgr. Franz-Josef Overbeck
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Dr. Beate Gilles, Generalsekretärin
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Dr. Matthias Kopp, Sprecher der DBK
Als Gast —bemerkenswerte Präsenz angesichts seiner kritischen Haltung zum synodalen Weg— nahm Msgr. Stefan Oster, Bischof von Passau, teil.
Der Schlüsselpunk: die Zukunft des deutschen „synodalen Organs“
Die Erklärung bestätigt, dass Rom und die DBK über die Natur des neuen Organs verhandeln, das nach dem deutschen Vorschlag Bischöfe und Laien mit entscheidender Stimme in doktrinären, pastoralen und disziplinären Angelegenheiten integrieren würde —ein Ansatz, der im Vatikan Bedenken weckt aufgrund seiner potenziellen Kollision mit der katholischen Ekklesiologie, in der die doktrinäre und disziplinäre Autorität beim Bischofskollegium in Gemeinschaft mit dem Papst liegt.
Die debattierten Themen umfassten:
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die rechtliche Natur der zukünftigen „Synodalen Konferenz“,
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ihre Zusammensetzung genau (Grad der Beteiligung und Stimmrecht der Laien),
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und ihre Kompetenzen im Vergleich zu den diözesanen Bischofskonferenzen und dem universalen Kirchenrecht.
Die Erklärung klärt jedoch nicht, welche konkreten Vereinbarungen getroffen wurden.
Ein laufender Prozess… und eine Richtung, die von Rom vorgegeben wird?
Der diplomatische Ton der Erklärung lässt durchblicken, dass die Verhandlungen ohne Bruch fortgesetzt werden, aber auch ohne öffentliche Klarheit über die Grenzen, die Rom zu akzeptieren bereit ist. Die Förderer des synodalen Weges in Deutschland haben Impulse verteidigt, die direkt die Morallehre und die sakramentale Disziplin betreffen (Segnungen von Paaren gleichgeschlechtlicher Liebe, Neulesung der Sexualmoral, deliberative Beteiligung der Laien an bischöflichen Entscheidungen, Überarbeitung der christlichen Anthropologie).
Der Vatikan scheint hingegen einen frontalen Zusammenstoß zu vermeiden und auf einen verlängerten Prozess zu setzen, der die deutschen Vorschläge institutionell einschränkt, umformuliert oder absorbiert, ohne offene Spaltung. Mit der gleichzeitigen Präsenz so unterschiedlicher Figuren wie Bätzing und Oster kann der Prozess sowohl als Versuch der Vermittlung als auch als Signal interpretiert werden, dass die doktrinäre Einheit weiterhin ernsthaft bedroht ist.
Und hier stellt sich zwangsläufig die Frage, die die Erklärung selbst in der Luft hängen lässt: Wohin lenkt der Vatikan den Weg der Kirche in Deutschland?
