In einigen Diözesen ist es leider häufig eine so bequeme wie illegitime Maßnahme gewesen: Rom dazu zu ermutigen, die freiwillige Entlassung aus dem Klerikerstand von Priestern, die des Missbrauchs oder schwerer Vergehen beschuldigt werden, unter dem Vorwand anzunehmen, ein unangenehmes Anliegen so schnell wie möglich zu „lösen“. Mit diesem Fluchtweg wird vermieden, ein kanonisches Strafverfahren einzuleiten, man verzichtet darauf, die Fakten zu dokumentieren, und schließt den Fall falsch ab, als ob alles auf einen einfachen administrativen Rücktritt reduziert würde.
Diese Praxis, die leider in besonders peinlichen Fällen ausprobiert wurde, stellt einen Betrug an der kirchlichen Justiz dar und eine Beleidigung für die Opfer. Der Codex des Kanonischen Rechts ist klar: Der Verlust des Klerikerstands ist kein automatisches Recht des Priesters, sondern eine Bewilligung, die durch päpstliches Reskript erteilt werden kann, aber niemals als Täuschung, um einem Gerichtsverfahren zu entkommen, das der Kirche obliegt, durchzuführen.
Die Annahme der Entlassung in solchen Umständen ist nicht nur eine pastorale Feigheit, sondern eine direkte Verletzung der kanonischen Rechtsordnung. Rom hat dies mehrmals wiederholt: Wenn ein Strafverfahren anhängig ist, muss der Antrag auf Reduktion in den Laienstand abgelehnt oder zumindest bis zum Abschluss des Prozesses ausgesetzt werden. Andernfalls wird es zu einem Vorwand, um einer möglichen Verurteilung zu entgehen und die kirchliche Gemeinschaft der Wahrheit zu berauben.
Die Versuchung einiger Bischöfe ist evident: Die Annahme der Entlassung bedeutet, schmerzhafte Erklärungen, mediale Skandale oder die Dokumentation schockierender Fakten zu vermeiden. Doch diese scheinbare pastorale Erleichterung ist in Wirklichkeit eine Kapitulation der bischöflichen Mission. Die Kirche kann das Evangelium der Wahrheit und Gerechtigkeit nicht predigen, während sie es erlaubt, dass diejenigen, die schwerster Verbrechen beschuldigt werden, diskret abtreten, ohne Rechenschaft abzulegen und ohne offizielle Aufzeichnung ihrer Delikte.
Der Schaden, den diese Praxis verursacht, ist doppelt: Man verweigert den Opfern Gerechtigkeit und vermittelt den Gläubigen die Idee, dass die Institution sich selbst vor den Unschuldigen schützt. Zudem wird ein perverser Anreiz geschaffen: Jeder angeklagte Kleriker weiß, dass er „entkommen“ kann, indem er die Dispens beantragt, in der Zuversicht, dass seine Diözese den Vorgang aus Bequemlichkeit akzeptiert.
Es handelt sich nicht um einen bloßen Verwaltungsfehler, sondern um einen Skandal mit schweren spirituellen und juristischen Konsequenzen. Die Justiz der Kirche darf nicht auf dem Altar der Bequemlichkeit geopfert werden. Die Bischöfe haben die Pflicht, Verfahren einzuleiten, die Fakten aufzuklären und sicherzustellen, dass die Wahrheit siegt. Das Gegenteil ist aktive Beihilfe zur Ungerechtigkeit.
